Ernährung aktuell

Neue Verordnung soll Verbraucherschutz stärken

Immer öfter trifft der Verbraucher beim Einkauf im Supermarkt oder in der Werbung auf vielversprechende nährwert- oder gesundheitsbezogene Aussagen bei Lebensmitteln. So sollen Frühstückscerealien die Leistungsfähigkeit verbessern, probiotische Molkereiprodukte das Immunsystem stärken oder fettfreie Süßwaren dem Verbraucher reueloses Naschen erlauben. Doch wie wahr sind diese Werbeaussagen? Ab dem 1. Juli 2007 sollen die Konsumenten dies genauer wissen. Dann tritt EU-weit die Health-Claims-Verordnung in Kraft, die den Verbraucher vor etwaiger Täuschung und Irreführung besser schützen soll.

Mit Eintreten der Verordnung dürfen Lebensmittelhersteller nur noch mit wissenschaftlich abgesicherten Aussagen werben. Diese sollen in einer Positivliste der EU registriert sein. Weiterhin muss das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat gemeinsam mit externen Fachleuten ein Konzept für die Nährwertprofile erstellt. Sie sollen als wissenschaftliche Basis herangezogen werden.

Wenn ein Lebensmittel eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe tragen soll, muss es bestimmten Kriterien entsprechen. Sobald z. B. einer der vorgegebenen Nährstoffgehalte davon abweicht, muss dies vermerkt werden. So dürfen nach der Verordnung Süßigkeiten, die zwar fettarm, aber gleichzeitig zuckerreich sind, nur dann als "fettarm" beworben werden, wenn gleichzeitig auf den hohen Zuckergehalt hingewiesen wird. Damit soll vermieden werden, dass der Verbraucher einen höheren Nutzen erwartet als das Lebensmittel tatsächlich bieten kann.

Aussagekräftige Nährwertprofile

In den Nährwertprofilen sollen verschiedene Nährstoffe und Substanzen, die eine ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung haben, berücksichtigt werden. Dazu könnten Fett, gesättigte und trans-Fettsäuren, Salz und Zucker sowie die ernährungsphysiologisch positiv zu bewerteten Vitamine, Mineralstoffe, Omega-3-Fettsäuren und Ballaststoffe zählen. Laut BfR sollten letztere natürlicherweise in einem Lebensmittel enthalten sein. Somit soll verhindert werden, dass sich Lebensmittel durch Anreicherung für einen Health Claim qualifizieren. Weiterhin sieht das Konzept Ausnahmen für bestimmte Lebensmittel und Lebensmittelkategorien vor. Dazu gehören beispielsweise unverarbeitete Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milch, Obst oder Gemüse – für sie müssen keine Nährwertprofile erarbeitet werden; dennoch sollten diese Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden.

Lebensmittelüberwachung leicht gemacht

Neben den Verbrauchern soll auch die amtliche Lebensmittelüberwachung von der neuen Verordnung profitieren, da die bislang sehr verschiedenen Regelungen in den Mitgliedstaaten zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Werbeaussagen nun vereinheitlicht werden. Somit werden die Produkte leichter einzuordnen sein. Nutzen zieht aber auch der Hersteller aus der neuen Verordnung: Sofern der wissenschaftliche Beweis vorliegt, ist es möglich, nicht nur mit Aussagen zur physiologischen Funktion ("Calcium ist wichtig für gesunde Knochen") zu werben, sondern auch mit Aussagen zu arbeiten, die auf ein vermindertes Krankheitsrisiko hinweisen ("ausreichende Calciumzufuhr kann zur Verringerung des Osteoporoserisikos beitragen") – bislang waren solche Aussagen in Deutschland für Lebensmittel verboten.

Möglicherweise kann durch die wissenschaftliche Untermauerung der Health Claims eine Trendwende in der Prävention von ernährungsbedingten Erkrankungen eingeläutet werden, doch beim Einkauf der Lebensmittel kann der Verbraucher die Veränderungen erst in zwei bis drei Jahren feststellen. Bis dahin dürfen noch die "alten Health Claims" verwendet werden unter der Bedingung, dass sie nicht irreführend sind. ka

Quelle: BfR-Newsletter vom 26.04.2007
Weitere Informationen rund um das Thema "Health-Claims-Verordnung" bietet das BfR auf seiner Homepage (www.bfr.bund.de) im A-Z-Index unter dem Stichwort "Health Claims" an.

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