DAZ aktuell

Apothekerverband Westfalen-Lippe

Fremdbesitzverbot schützt Verbraucher

MÜNSTER (ks). Das im deutschen Apothekenrecht verankerte Fremd- und Mehrbesitzverbot dient dem Schutz von Patienten und Verbrauchern. Dies betonte der Vorsitzende des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, Dr. Horst-Lothar Müller, am 21. Mai vor Journalisten in Münster. Soweit die EU-Kommission in Italien, Spanien, Österreich und Frankreich gegen ähnliche Regelungen vorgehe, wolle sie den Wettbewerb ohne Rücksicht auf Verluste oder gewachsene Strukturen durchsetzen.

Bei einem Pressefrühstück erläuterten Müller und sein Vize Dr. Klaus Michels, was die Apothekerschaft derzeit bewegt: Das sind vor allem die Diskussion um das Fremdbesitzverbot und die neuen Rabattverträge zwischen Kassen und Generikaherstellern. Müller betonte, dass sich die Arzneimittelversorgung in den vergangenen Jahrzehnten als stabil, zuverlässig und hochwertig erwiesen habe – und das trotz beständiger Eingriffe des Gesetzgebers. Obwohl die Apotheken 2006 erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen mussten, hätten sie sich einmal mehr als Jobmotor erwiesen.

Doch nun sieht Müller die Grundpfeiler des Apothekenwesens gefährdet. Die EU-Kommission hat bereits gegen vier EU-Mitgliedstaaten wegen ihrer Regelungen zur Niederlassung und zum Fremdbesitz Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Müller betonte, es gehe nicht darum, "das Fremd- und Mehrbesitzverbot um seiner selbst Willen gegen europäische Deregulierungsbestrebungen zu verteidigen und zu erhalten". Das Verbot diene "nicht dem Aufbau von Schutzzäunen für wettbewerbsmüde Apotheker", sondern habe den Patienten im Fokus – rein kommerzielle Überlegungen hätten hier keinen Platz. Die Regelung sorge dafür, einen Interessenkonflikt auszugleichen: Einerseits soll die Arzneimittelversorgung durch selbstständige, im Wettbewerb stehende Mittelständler und nicht hoheitlich-monopolistisch durch den Staat organisiert sein – andererseits soll der Patient vor ungewollter Einflussnahme rein wirtschaftlicher Interessen geschützt sein. Müller: "Es ist damit Verbraucherschutz im eigentlichen Sinn, den die Bundesregierung in dem anstehenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigen sollte und an dem im Interesse der Verbraucher festgehalten werden muss".

Für Versandhandels-initiative aus NRW

Müller warnte den Gesetzgeber vor einem vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU. Dass man hiermit falsch liegen kann, habe das EuGH-Urteil zum Versandhandel gezeigt: Obwohl es das EU-Recht nicht fordert, wurde der Versandhandel auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel erlaubt. Nun zeigt sich immer wieder, welche Gefahren Arzneimittelbestellungen aus dem Internet bergen können. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe unterstützt daher das Vorhaben des nordrhein-westfälischen Sozialministers Karl-Josef Lauman (CDU), den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneien über eine Bundesratsinitiative wieder zu verbieten.

Rabattverträge kein glücklicher Weg

Michels erläuterte die Schwierigkeiten, die den Apotheken derzeit die Rabattverträge bereiten. Zwar seien die Apotheken grundsätzlich bereit, die Verträge so gut wie möglich umzusetzen. Doch die wachsende Datenfülle der rabattierten Arzneimittel – mehr als 1,3 Millionen Datensätze sind es bereits – erschlage die Informationssysteme der Apotheken. Zudem bestehe erheblicher Erklärungsbedarf gegenüber Patienten, die ihre bisherigen Arzneimittel nicht mehr erhalten. "Hier leisten Apotheker in Beratungsgesprächen wichtige Hilfestellung, damit die Therapietreue und damit auch die Behandlungserfolge gesichert bleiben", betonte Michels. Die Folgen dieses enormen Aufwandes in den Apotheken müssten mit den Krankenkassen geklärt werden. Nicht zuletzt angesichts der Lieferengpässe einiger Hersteller hätten sich die Rabattverträge in dieser Form "nicht als ein glücklicher Weg" herausgestellt. Michels plädierte dafür, sie durch Zielpreisvereinbarungen zu ersetzen.

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