DAZ aktuell

DAV-Wirtschaftsforum

"Apotheker nehmen Rabattverträge sehr ernst"

DRESDEN (ks). Das Thema Rabattverträge stand beim 44. DAV-Wirtschaftsforum in Dresden ganz oben auf der Tagesordnung. DAV-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz berichtete am 11. Mai über Theorie und Praxis der neuen Verträge zwischen Herstellern und Krankenkassen. Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes, räumte Anlaufschwierigkeiten bei den AOK-Verträgen ein. Er versprach, dass die nächsten Verträge – die Anfang 2008 kommen sollen – besser organisiert sein werden.

Vier von fünf Arzneimitteln, die zu Lasten der GKV abgegeben werden, sind Generika. Dieser große Markt reizt den Gesetzgeber immer wieder zu neuen Kostendämpfungsmaßnahmen. Dabei haben sich insbesondere Festbeträge als verlässliches Sparinstrument etabliert. Seit Inkrafttreten der letzten Gesundheitsreform im April haben die gesetzlichen Kassen eine weitere Option, um ihre Arzneimittelausgaben zu begrenzen: ihre mit Herstellern geschlossenen Rabattverträge gehen nun der Aut-idem-Regelung vor. Im Gegensatz zu Festbeträgen gelten Rabattverträge nicht pauschal, sondern wirken nur zwischen einzelnen Kassen und Herstellern. Schmitz ist überzeugt, dass diese individuellen Verträge auch künftig für viel Bewegung sorgen werden – sowohl im Arzneimittelmarkt als auch in der Kassenlandschaft.

Das neue Kostensenkungsinstrument hat jedoch Startschwierigkeiten – die Apotheken können ein Lied davon singen. So flossen die Informationen zu den Verträgen zunächst ohne erkennbares Prinzip, die Mitteilungen waren teilweise unvollständig. Auch hatte und hat die Apotheken-Software mit den vielen neuen Daten zu kämpfen. Der Gesetzgeber hatte zudem keine gesetzliche Regelung für den Fall der Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneien getroffen, die Versicherten waren über die Neuregelung nur unzureichend aufgeklärt worden und die befürchteten Beschaffungs- und Versorgungsprobleme traten tatsächlich ein. Schmitz betonte, dass sich die Apothekerverbände rasch um Schadensbegrenzung bemühten. Nun sorgt ein neuer Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung für Rechtssicherheit und eine Übergangsregelung stellt sicher, dass Apotheken – vorläufig bis Ende Juni – bei Auswahl- und Abgabefehlern nicht sanktioniert werden. Klar ist nun, dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel, das nicht verfügbar ist, mit einem wirkstoffgleichem Arzneimittel ersetzt werden kann. Nach Ablauf der "Friedenspflicht" ist die Nichtverfügbarkeit in der Apotheke zu dokumentieren, das Präparat erhält eine Sonder-PZN. Trotz dieser Schadensbegrenzung sorgt die Vielfalt der Verträge und die häufige Nichtverfügbarkeit nach wie vor für massiven Aufwand in der Apotheke. Hinzu kommen die notwendig gewordene Ausweitung des Warenlagers, Probleme mit der Geschwindigkeit der EDV und der Erklärungsbedarf gegenüber den Patienten.

Über Vergütung der Apotheken sprechen

Dennoch steht der DAV grundsätzlich zu Rabattverträgen: "Der Preiswettbewerb gehört auf die Ebene der Hersteller und Krankenkassen – und nicht der Apotheken", betonte Schmitz. Allerdings müsse die Versorgung der Versicherten im Zweifel stets Vorfahrt haben. Zudem dürften Kassen nur mit solchen Herstellern Verträge abschließen, die den Bedarf decken können, und Apotheker müssten rechtzeitig über Beginn und Ende der Verträge informiert werden. Nicht zuletzt, so Schmitz, müsse man über eine etwaige Vergütung des apothekerlichen Aufwandes reden. Da Kassen und Hersteller durch die Verträge gewinnen, Apotheken aber nur die Arbeit bliebe, wäre dies "mehr als gerecht".

AOK verspricht Besserung

Dass es insbesondere mit den AOK-Verträgen noch erhebliche Schwierigkeiten gibt, räumte auch AOK-Vize von Stackelberg ein. "Das liegt daran, dass die Apotheker die Verträge sehr ernst nehmen", lautet seine Erklärung. Bedauerlich sei, dass in der Apotheken-Software nicht erkennbar sei, wann ein Hersteller wieder lieferfähig ist. Mittlerweile habe die AOK ihren ersten Rabattpartner abgemahnt, erklärte von Stackelberg. Er machte zugleich deutlich, dass die AOKen auch künftig auf Rabattverträge setzen werden. Ab Januar nächsten Jahres sollen neue Verträge gelten. Der AOK-Vize geht davon aus, dass sich diesmal auch größere Hersteller an der bundesweiten Ausschreibung beteiligen werden. Er versprach, dass bis dahin alles vernünftig organisiert werde. "Es kann nicht sein, dass Rabattverträge zu Lasten der Apotheker umgesetzt werden", betonte von Stackelberg.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.