DAZ aktuell

Auswirkungen der Gesundheitsreform

Das verfügbare Einkommen wird deutlich geringer

DRESDEN (diz). Die Spargesetze der letzten Jahre, insbesondere AVWG und GKV-WSG, wirken. Für die Apotheke bedeuten sie eine Verschlechterung des Rohgewinns bis hin zu einem spürbaren Rückgang des verfügbaren Einkommens. Die Auswirkungen führte Frau Ursula Hasan-Boehme von der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover vor Augen. Für die typische Apotheke heißt dies konkret, dass das Vorsteuereinkommen um mehr als 7000 Euro geringer ausfallen kann als im Vorjahr.

Der durchschnittliche Rohgewinn ist im Zeitraum 2002 bis 2006 kontinuierlich zurückgegangen von 30,1 bis auf 27,6% im Westen und von 29,6 bis 26,0% im Osten. Viele Apotheken können einen Rohgewinn von nur 24% aufweisen. An der ständigen Verschlechterung dieser Zahlen wirkte die Abschaffung der Naturalrabatte kräftig mit. Hinzu kamen der Einfluss von Preis- und Struktureffekten und steigende Preise bei verschreibungspflichtigen Präparaten, außerdem steigende Personalkosten und übrige Kosten.

Deutlich wird sich der von 2,00 Euro auf 2,30 Euro erhöhte Zwangsabschlag auf den Rohgewinn auswirken, so die Steuerexpertin. Diese Erhöhung bedeutet nach Abzug der Mehrwertsteuer eine Nettoerhöhung von 0,21 Euro pro Packung. Für eine typische Apotheke mit etwa 20.000 abgegebenen Packungen pro Jahr ergibt sich somit ein Rückgang des Rohertrags von 4200 Euro pro Jahr.

Lag das Vorsteuereinkommen eines Apothekers mit einer typischen Apotheke 2006 noch bei 81.000 Euro, so ist 2007 durch die Erhöhung des Zwangsabschlags mit einem Rückgang auf 76.800 zu rechnen. Kommen Kostenveränderungen hinzu wie höhere Personalkosten und steigende Sachkosten könnte das Vorsteuereinkommen um weitere 3000 Euro auf 73.800 Euro reduziert werden. Das verfügbare Einkommen (nach Abzug der Einkommensteuer) könnte sich so auf 36.000 Euro vermindern.

Negativ auf das Betriebsergebnis werden sich weitere Aufwendungen auswirken, die das GKV-WSG mit sich bringt und derzeit noch nicht bezifferbar sind, beispielsweise die Vorfahrtsregelung für rabattierte Arzneimittel, der Aufwand für die Klärung und Dokumentation der Lieferfähigkeit von Arzneimitteln, der Erläuterungsbedarf gegenüber Patienten, das Risiko der Unverkäuflichkeit von Generikavorräten und gegebenenfalls Retaxationen der Kassen. Von den Maßnahmen sind nach Hasan-Boehme vor allem Landapotheken und Apotheken in Stadtrandlagen betroffen, die einen hohen GKV-Anteil an ihrem Umsatz haben: je höher der GKV-Anteil, desto höher das Minus aufgrund des erhöhten Zwangsrabatts.

Weitere Maßnahmen des GKV-WSG kommen hinzu, die das Ergebnis für die Apotheken verschlechtern können, beispielsweise die Ausschreibungen für die Hilfsmittellieferungen, der Preisverfall bei der Herstellung von Zytostatikarezepturen, möglicherweise auch die Regelungen zum Auseinzeln. Die vorgesehene Möglichkeit, dass Krankenkassen für bestimmte (Versand-)Apotheken werben dürfen, wird ebenfalls keine positiven Auswirkungen für die Durchschnittsapotheke haben.

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