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EG-Verordnung zu Kinderarzneimitteln

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Bald mehr kindgerechte Arzneimittel in Europa?

(bah/daz). Die EU-Kommission hat die lang erwartete EG-Verordnung zu Kinderarzneimitteln in ihrem Amtsblatt veröffentlicht (1901/2006/EG). Diese tritt am 26. Januar 2007 in Kraft und ist ab diesem Tag Gesetz in allen europäischen Mitgliedstaaten. Sie macht die Forschung zur Anwendbarkeit von Arzneimitteln bei Kindern zu einem wesentlichen Kriterium für die Zulassung neuer Arzneimittel. Damit sollen künftig "kindergerechtere" Medikamente auf den Markt kommen.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßt in einer Presseinformation, dass mittels dieser Verordnung die derzeit unbefriedigende Lage der vorhandenen Kinderarzneimittel in Europa spezifisch verbessert wird. In allen Altersklassen, besonders bei den Jüngsten, gebe es erhebliche Defizite an lebensnotwendigen Arzneimitteln bei kritischen Krankheiten. Eine Anwendung außerhalb der vorgesehenen Anwendungsgebiete von eventuell vorhandenen Erwachsenenarzneimitteln in den pädiatrischen Altersklassen kann und darf nicht eine Lösung dieser Situation sein, so der BAH. Es seien hier nun alle betroffenen Fachkreise gefordert, gemeinsam die pädiatrische Forschung auf diesem Gebiet zu unterstützen und voranzutreiben.

Auch von Seiten der Bundesregierung sollten zusätzlich Schritte unternommen werden, damit die notwendige Forschung auch hier in Deutschland durchgeführt werden könne und es hier nicht zu einer Abwanderung der Forschungsprojekte in andere europäische Mitgliedstaaten komme, die von sich aus bessere Grundlagen für die Machbarkeit derartiger Projekte etabliert hätten. Nach Meinung des BAH gehören in Deutschland der Abbau gesetzlicher Hemmnisse und Schranken dazu sowie unnötiger bürokratischer Hindernisse und Hürden, eine Verbesserung der Transparenz in ethischen Fragen und den damit verbundenen emotionalen Barrieren (besonders bei den Erziehungsberechtigten), außerdem die Gewährleistung zum Schutz geistigen Forschungseigentums sowie Zusagen des Gesundheitssystems zu einer gemeinschaftlich getragenen Refinanzierung. Schließlich erwarte man auch die feste Zusage, dass entsprechende Forschungsprojekte an Universitäten und Hochschulen, sogenannte nicht-kommerzielle Forschung, durch öffentliche Fördergelder gestützt und finanziert werden.

Der BAH appelliert an die Bundesregierung, durch entsprechende Maßnahmen auch dafür zu sorgen, dass gerade für die klein- und mittelständische Industrie eine finanzielle Kompensation durch die in der Verordnung vorgesehenen Anreize erreicht werden kann.

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