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Rauchverbot

Bundestag debattiert Nichtraucherschutzgesetz

BERLIN (ks). Der Bundestag hat vergangene Woche in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung zu einem Nichtraucherschutzgesetz beraten. Das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" sieht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und auf Bahnhöfen vor. Auch der Bundestag soll nunmehr vom Rauchverbot erfasst sein.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Rauchen künftig nur noch in dafür vorgesehenen Räumen erlaubt sein. Das Verbot soll auch in Räumen gelten, die nur von einer Person als Arbeits- oder Dienstraum genutzt werden, da diese Diensträume mehr oder weniger regelmäßig auch von anderen Beschäftigten betreten werden. Geplant ist zudem, die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit zum 1. Juli 2009 von 16 auf 18 Jahre anzuheben. Verstöße gegen die Verbote können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden. Der Gesetzentwurf sowie weitere Anträge der Opposition wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Vorgesehen ist, das Gesetz am 1. September in Kraft treten zu lassen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) betonte in der Bundestagsdebatte, dass Tabak das "Gesundheitsrisiko Nummer eins" sei. Lange seien die Gefahren des Passivrauchens unterschätzt worden. Doch Fakt sei, dass jährlich mindestens 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben. Vor allem Kinder müssten besser geschützt werden: Im Jahr 2005 seien etwa 60 Fälle von plötzlichem Kindstod auf rauchende Eltern zurückzuführen gewesen. Schmidt appellierte zugleich an die Bundesländer, nun klare Regelungen zum Schutz der Nichtraucher auch in den Gaststätten zu schaffen. Die Bürger würden sich auf Dauer keine unterschiedlichen Regelungen gefallen lassen, so die Ministerin.

Scharfe Kritik am Regierungsentwurf kam von der Opposition. Detlef Parr von der FDP ist überzeugt, dass sich "weitere staatliche Restriktionen und Gängelungen des Einzelnen" nicht auszahlen werden. Die laufende Diskussion um Verbote zeige nur, dass die Deutschen unbeirrt weiterrauchten. Den Grünen und der Linksfraktion geht der Gesetzentwurf hingegen nicht weit genug. Bärbel Höhn (Grüne) bezeichnete ihn als "lückenhaft und von Mutlosigkeit geprägt". Die Bundesregierung präsentiere einen "Nichtraucherschutz light". Martina Bunge (Linksfraktion) bedauerte, dass es dem Parlament nicht gelungen sei, aus seiner Mitte ein umfassendes Verbot vorzulegen. Stattdessen diskutiere man einen Gesetzentwurf, drei Anträge sowie einen Gruppenantrag.

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