Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel

Mit dem steigenden Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln in der Apotheke wächst auch der Bedarf an fundierter und seriöser Beratung zu diesen Produkten. So breit wie das Spektrum der Präparate ist, so unterschiedlich sind auch deren Anspruch und insbesondere ihre ernährungsphysiologische Sinnhaftigkeit. Teil 1 dieses Beitrags (DAZ Nr. 17, S. 50) befasste sich mit den lebensmittelrechtlichen Anforderungen an diese Produkte. Dieser Beitrag geht auf die ernährungswissenschaftlichen Aspekte ein und lotet zum einen den Stellenwert der Ernährung in der Primärprävention aus. Zum anderen werden auch die Indikationen für bilanzierte Diäten angesprochen. Der Beitrag will Hilfestellung geben bei der Frage, ob ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein diätetisches Lebensmittel sinnvoll ist oder nicht.

In der Praxis fällt es nicht immer leicht, die Spreu vom Weizen zu trennen und Produktempfehlungen auszusprechen. Dies verwundet nicht, fällt es doch selbst Fachleuten mitunter schwer, im Dickicht der (widersprüchlichen) Informationen den Überblick zu bewahren. Je nach Interessenslage werden Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel kontrovers diskutiert. Eine Standortbestimmung und Orientierung aus ernährungswissenschaftlicher Sicht erscheint daher geboten.

Wurde die primäre Aufgabe der Ernährung bis in die 1980er Jahre vorwiegend darin gesehen, Mangelerscheinungen zu vermeiden, so steht heute die optimierte Funktion des Organismus im Focus des ernährungswissenschaftlichen Interesses. Entsprechend kommt der Ernährung eine duale Funktion zu. Zum einen dient sie der Versorgung des Menschen mit allen für Erhalt, Wachstum und Fortpflanzung notwendigen Substanzen. Zum anderen trägt sie gleichermaßen zu einer langfristigen Erhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden bei und wirkt damit der Entstehung (ernährungsassoziierter) Erkrankungen entgegen. Darüber hinaus dient sie dazu, bereits bestehende Erkrankungen zu beeinflussen. Ernährungsmaßnahmen kommen damit nicht nur in der Primär-, sondern auch in der Sekundär- und Tertiärprävention eine zentrale Bedeutung zu. Entsprechend dieser erweiterten Sichtweise hat sich auch das Bild von den Funktionen der Nahrungsinhaltsstoffe grundlegend gewandelt [Hahn et al. 2006; 2004; Hahn 2006]. Sie werden nicht mehr nur im Hinblick auf ihre etablierten "klassischen" Wirkungen (Energielieferung, Baustoffe, altbekannte biochemische Funktionen, z. B. als Coenzyme) betrachtet. Vielmehr gewinnen Funktionen an Gewicht, die früher entweder gar nicht bekannt oder in ihrer physiologischen Bedeutung nicht zu bewerten waren (Abbildung 1). Dies zeigt sich z. B. am wachsenden Interesse an den Wirkungen von sekundären Pflanzenstoffen, einer extrem heterogenen Gruppe pflanzlicher Inhaltsstoffe, zu deren bekanntesten Vertretern Carotinoide und Polyphenole zählen [Übersicht bei Hahn et al. 2006]. Sie verdeutlichen beispielhaft, dass Lebensmittelinhaltsstoffe weitaus mehr Effekte entfalten als lange Zeit angenommen wurde. Dabei kommen auch Mechanismen zum Tragen, die früher als typisch pharmakologisch angesehen wurden, aber schon deshalb als physiologisch angesehen werden sollten, weil sie bei üblicher Nahrungsaufnahme eintreten.

Bedeutung von Nahrungsergänzungsmitteln

Die Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln muss vor dem Hintergrund der oben erläuterten dualen Funktion der Ernährung vorgenommen werden. Wie in Teil 1 dieses Beitrages dargestellt, dienen Nahrungsergänzungsmittel juristisch gesehen der Ergänzung der allgemeinen Ernährung – nicht mehr und nicht weniger. Diese formale Grundanforderung ist leicht erfüllt, gibt aber keine Aussage darüber, ob das jeweilige Erzeugnis auch aus ernährungswissenschaftlicher Sicht als sinnvoll anzusehen ist. Gerade aber die Frage, inwieweit Nahrungsergänzungsmittel einen physiologischen Nutzen aufweisen, ist für viele Verbraucher von zentralem Interesse. Schließlich verbinden Konsumenten mit "Gesundheitsprodukten" wie Nahrungsergänzungsmitteln vielfältige positive gesundheitliche Wirkungen; entsprechend hoch sind die Erwartungen, auch im Hinblick auf Prävention verschiedener Erkrankungen [Wolters und Hahn 2001]. Gerade Personen, die sich besonders für Gesundheitsthemen interessieren, ist die Apotheke eine wichtige Anlaufstelle, von der sie beim Kauf entsprechender Produkte kompetente Beratung erwarten.

Prinzipiell liegt die Bedeutung – und damit der potenzielle physiologische Nutzen – von Nahrungsergänzungsmitteln in folgenden Bereichen begründet:

gezielte Ergänzung der Ernährung in Fällen einer unausgewogenen Ernährung bzw. zur Supplementierung kritischer Nährstoffe. Während echte Mangelerscheinungen sich nur selten finden, ist die Zufuhr verschiedener Mikronährstoffe in der Allgemeinbevölkerung oftmals suboptimal, sodass hier eine ergänzende Aufnahme der jeweiligen Substanzen aus ernährungsphysiologischer Sicht sinnvoll erscheint (Tabelle 1). Darüber hinaus lassen sich verschiedene Bevölkerungsgruppen identifzieren, bei denen die Versorgung mit bestimmten Nährstoffen als kritisch anzusehen ist (Tabelle 2).

gezielte Ergänzung der Ernährung bei erhöhtem Nährstoffbedarf. Da sich die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr auf die gesunde Durchschnittsbevölkerung beziehen (Infokasten 1), berücksichtigen sie im Allgemeinen nicht den erhöhten Nährstoffbedarf, wie er sich in einzelner Bevölkerungsgruppen und in bestimmten Lebenssituationen und physiologischen Umständen ergeben kann. Tabelle 3 zeigt eine Übersicht von Personengruppen, für die eine gezielte Supplementierung sinnvoll sein kann.

gezielte Ergänzung der Ernährung zur Erhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden im Rahmen einer erweiterten Primärprävention. Dieser Gesichtspunkt tritt bei keiner Nährstoffgruppe derzeit in der öffentlichen Diskussion so stark in den Vordergrund wie bei den Vitaminen. Auch das Interesse an Sekundären Pflanzenstoffen und entsprechenden Produkten nimmt stetig zu. Kontrovers diskutiert wird – gerade bei Vitaminen – die Frage, inwieweit eine zusätzliche, teilweise über den derzeitigen Empfehlungen liegende Zufuhr, dazu beitragen kann, bestimmten Erkrankungen vorzubeugen. Wie eigene Untersuchungen zeigen, verwenden viele Verbraucher Nahrungsergänzungsmittel vor allem in der Erwartung, sich hierdurch langfristig gesund zu erhalten und verschiedenen Erkrankungen vorzubeugen [Wolters und Hahn 2001].

Primärprävention durch Nahrungsergänzungsmittel?

Inzwischen liegt eine nicht mehr überschaubare Zahl an Einzelstudien vor, die dieser Frage nachgegangen sind. Wie aus der exemplarischen Aufstellung in Tabelle 3 zu entnehmen ist, existieren vor allem Daten zu den Vitaminen E, D, C und Folsäure sowie zu dem Spurenelement Selen. Diese entstammen vorwiegend Beobachtungsstudien, wohingegen vergleichsweise wenige und teilweise widersprüchliche Ergebnisse aus Interventionsstudien existieren. Auffallend sind die divergierenden Resultate der Kohorten- und Interventionsstudien, wie sie insbesondere bei den antioxidativen Vitaminen zu beobachten sind (Infokasten 2). Während erstere einen protektiven Effekt von Vitamin-E- und C-haltigen Supplementen vermuten lassen, sind die Resultate der bislang publizierten Interventionsstudien vielfach ernüchternd. Aus diesem Grund wird die generelle Verwendung von Vitamin-C- und E-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln zur Primärprävention in der Allgemeinbevölkerung von verschiedenen wissenschaftlichen Fachgremien wie z.B. dem National Institute of Health (NIH) der USA [Huang et al. 2006] oder der American Heart Association (AHA) [Kris-Etherton et al. 2004] derzeit nicht empfohlen. Anders stellt sich die Situation hingegen bei Personen mit schlechtem Versorgungsstatus dar. Die Ergebnisse der französischen SU.VI.MAX Studie mit über 13.000 Erwachsenen deuten darauf hin, dass in diesem Fall eine physiologisch dosierte (!) Gabe der Vitamine E und C in Kombination mit β-Carotin und Selen günstige Effekte ausüben kann. So zeigte sich nach 7,5 Jahren eine verminderte Krebsinzidenz insgesamt sowie eine verminderte Mortalität allgemein bei Männern, jedoch nicht bei Frauen [Herchberg et al. 2004].

Unter präventivmedizinischen Gesichtspunkten von Interesse sind auch die Entwicklungen rund um Vitamin D. Es mehren sich die Hinweise, dass eine optimierte Vitamin-D-Versorgung nicht nur das Risiko für die in Tabelle 3 bereits beleuchteten Krebserkrankungen vermindern könnte. Auch typischerweise auf einem immunologischen Hintergrund beruhende Erkrankungen werden mit Vitamin D in Verbindung gebracht. So existieren Hinweise, wonach eine schlechte Vitamin-D-Versorgung das Risiko für Multiple Sklerose erhöht [Munger et al. 2004]. Die Prävalenz der Multiplen Sklerose steigt global betrachtet mit sinkender UV-Strahlung. Ausnahmen bilden Regionen, in denen Menschen in Höhen oberhalb von 2000 m ü. N.N. leben, sowie Gruppen mit einer hohen Vitamin-D-Zufuhr über die Nahrung [Schwartz 1992; Hayes et al. 1997; Brown 2006; Cantorna 2006; Mark und Carson 2006].

Interessant ist auch die nach klassischem Verständnis unerwartete Tatsache, dass Vitamin D für die Aufrechterhaltung der Insulinsekretion der β-Zellen des Pankreas erforderlich ist. Ein Vitamin-D-Defizit führt in experimentellen Untersuchungen zu einer verminderten Insulinsekretion, gefolgt von einer Glucoseintoleranz, die schließlich irreversibel ist. Zwischen dem Vitamin-D-Status und der Glucosetoleranz sowie der Insulinsekretion älterer Männer findet sich unabhängig von saisonalen Einflüssen oder körperlicher Aktivität ein Zusammenhang [Bouche 1998]. Inwieweit sich hieraus präventive Ansätze bei Diabetes mellitus ergeben, ist derzeit aber noch offen.

Insgesamt setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass die klassische, an der Vermeidung von Mangelerscheinungen orientierte Sichtweise auch im Hinblick auf die Vitamin-D-Versorgung unzureichend ist [Vieth et al. 2007]. Bislang galten Plasmaspiegel des Vitamin-D-Metaboliten 25(OH)Vitamin-D3 im Bereich von ca. 10-40 nmol/l als Indikator einer adäquaten Versorgung; diese sind mit den bisherigen Zufuhrempfehlungen in Verbindung mit der Sonneneinstrahlung gut zu erreichen. Mittlerweile mehren sich jedoch Stimmen, dass dies unter präventiven Gesichtspunkten zu niedrig bemessen ist. Zur Minimierung des Kolonkarzinom- und Frakturrisikos sowie zur Maximierung der Knochendichte wurde ein wünschenswerter Plasmaspiegel an 25(OH)D3 von ≥ 75 nmol/l errechnet [Bischoff-Ferrari et al. 2006]. Hiermit lässt sich gleichermaßen die neuromuskuläre Funktion verbessern, was insbesondere für die Sturzprophylaxe bei älteren Personen von Bedeutung ist [Bischoff-Ferrari et al. 2006]. Um auch nur ansatzweise derartige Konzentrationen zu erreichen, sind vor allem in der sonnenarmen Jahreszeit Vitamin-D-Zufuhren notwendig, die weit über den bisherigen Empfehlungen liegen. Entsprechend wird die Forderung erhoben, täglich mindestens 25 μg/d des Vitamins aufzunehmen [Bischoff-Ferrari et al. 2006]. Während diese Empfehlung noch nicht allgemeiner Konsens ist, vertritt auch die Osteoporosis Society of Canada die Meinung, dass Erwachsene zumindest 20 μg/d Vitamin D zur Prophylaxe zuführen sollten [Brown und Josse 2002].

Risiken

In Zusammenhang mit der Verwendung von Supplementen ist auch die Frage von Bedeutung, inwieweit eine deutlich über den Empfehlungen liegende Aufnahme von Vitaminen und Mineralstoffen die Gesundheit gefährden könnte. Getreu dem Satz von Paracelsus "Dosis facit venerum – die Dosis macht das Gift" kann selbstverständlich auch eine überhöhte Zufuhr von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Nahrungsinhaltsstoffen mit toxischen Effekten verbunden sein. Um die Bevölkerung vor den unerwünschten Wirkungen einer überhöhten Nährstoffzufuhr zu schützen, sind deshalb Grenzwerte für eine langfristig sichere Aufnahme von Nährstoffen in der Normalbevölkerung zu definieren. Die grundsätzlichen wissenschaftlichen Hintergründe der Ableitung von Höchstmengen sind in Infokasten 3 vereinfacht dargestellt. Wie die Tabellen 4a und 4b zeigen, ist der Bereich zwischen empfohlener Zufuhr und dem Grenzwert für eine langfristig sichere Aufnahme (UL, Tolerable Upper Intake Level) bei Mineralstoffen im Allgemeinen wesentlich geringer als bei den meisten Vitaminen. Dennoch ist das Risiko einer Überdosierung durch legal im Verkehr befindliche Nahrungsergänzungsmittel gering und nur bei langfristig unsachgemäßer Verwendung zu erwarten, da extreme Dosierungen praktisch nicht vorkommen. Kritischer zu betrachten sind Sub-stanzen, bei denen weder Angaben über eine wünschenswerte Zufuhr gemacht werden können, noch ausreichende Daten zur Toxikologie vorliegen.

Dies gilt vor allem für hoch dosierte, mit sekundären Pflanzenstoffen angereicherte Extrakte sowie isolierte sekundäre Pflanzenstoffe. Hier sollten die Gehalte aufgrund des derzeit noch unzureichenden Kenntnisstands auf Mengen begrenzt werden, die auch mit einer üblichen Ernährung realisierbar wären. Dies gilt auch deshalb, weil aus der erfahrungsgemäßen Unbedenklichkeit eines Stoffes im Lebensmittelverbund nicht automatisch auf dessen Sicherheit bei isolierter Verwendung, insbesondere in höheren Dosierungen, geschlossen werden kann [Hahn 2006, DFG 2006]

Diätetische Behandlung

Wie eingangs erwähnt, kommt der Ernährung nicht nur in der Primärprävention sondern gleichermaßen in der Ernährungstherapie eine zentrale Bedeutung zu. Tatsächlich ist die Diätetik ein sehr altes, bereits aus der Antike bekanntes Behandlungsprinzip, das gleichberechtigt neben der Pharmakotherapie zu sehen ist. Ziel ist es dabei, durch eine an die besonderen Erfordernisse des Patienten angepasste Ernährung Einfluss auf das Krankheitsgeschehen zu nehmen [Hahn 2002b]. Mit zunehmenden Erkenntnissen zu den Wirkungen einzelner Nährstoffe bzw. Nährstoffgruppen gewinnt neben der "klassischen Diätetik" mit ganzen Kostformen die Intention an Bedeutung, Erkrankungen zusätzlich mit Mikronährstoff(kombinationen) zu behandeln. Solche Produkte werden – wie in Teil 1 dieses Beitrags erläutert – häufig als ergänzende bilanzierte Diäten in Verkehr gebracht.

Aus ernährungsphysiologischer Sicht können derartige Produkte folgende Funktionen erfüllen:

gezielte Ergänzung der Ernährung in Fällen eines krankheitsbedingten Mehrbedarfs bzw. zum Ausgleich eines durch die Erkrankung hervorgerufenen Nährstoffdefizits. Dies ist beispielsweise bei vielen Patienten mit Tumorerkrankungen gegeben (multiples Nährstoffdefizit) oder bei Patienten mit einem Mangel an Vitamin B12 aufgrund einer chronisch-atrophischen Gastritis [ ]. In diesem Zusammenhang ist es wesentlich, nochmals darauf hinzuweisen, dass Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr sich immer nur auf gesunde Personen beziehen. Sie sind nicht für die adäquate Versorgung von Kranken oder Rekonvaleszenten konzipiert. Sie gelten, wie auch die wissenschaftlichen Fachgesellschaften betonen, nicht für Personen mit Verdauungs- und Stoffwechselstörungen oder bei Belastungen durch erhöhten Alkoholkonsum oder Einnahme bestimmter Arzneimittel. Diese Personenkreise bedürfen einer gesonderten Behandlung.

gezielte Ergänzung zu diätetisch-therapeutischen Zwecken, bei denen nicht die Nährstoffversorgung im Vordergrund steht, sondern eine günstige Beeinflussung von Stoffwechselprozessen. Ein Beispiel hierfür ist die diätetische Beeinflussung von entzündlich-rheumatischen Beschwerden durch omega-3-Fettsäuren. Sie zielt darauf ab, die Bildung entzündungsfördernder Eicosanoide aus Arachidonsäure zu reduzieren, in dem verstärkt omega-3-Fettsäuren wie Eicosapentaensäure zugeführt werden.

gezielte Ergänzung der Ernährung im Rahmen der Sekundär- bzw. Tertiärprävention, d.h. Verwendung diätetischer Maßnahmen, um das Voranschreiten bzw. Wiederauftreten der Erkrankung sowie Folgeerkrankungen zu verhindern. So zielt beispielsweise die diätetische Behandlung von

Diabetikern vor allem darauf ab, die langfristigen atherosklerosebedingte Folgeschäden wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Erblindung, diabetischer Fuß oder Nierenversagen zu vermeiden.

Indikationen für ergänzende bilanzierte Diäten

Beim Blick auf das Angebot an ergänzenden bilanzierten Diäten wird deutlich, dass manche Produkte die diätetische Behandlung von "Krankheiten", "Störungen" oder "Beschwerden" für sich in Anspruch nehmen, die so gar nicht existieren bzw. die nach allgemeiner Auffassung der Wissenschaft kein besonderes Ernährungserfordernis bedingen und auch nicht diätetisch zugänglich sind. Das trifft z.B. auf ernährungswissenschaftlich und ernährungsmedizinisch nicht definierte Zustände zu wie die diätetische Behandlung von "Gesundheitsstörungen durch chronische Erkrankungen", "Amalgamvergiftungen " oder "Konzentrationsstörungen", So stellt auch nicht jeder neue Hinweis aus der Literatur auf den Zusammenhang zwischen der Zufuhr eines Nahrungsinhaltsstoffes und einer Erkrankung automatisch die Basis für eine wissenschaftlich allgemein anerkannte diätetische Maßnahme bei der entsprechenden Patientengruppe dar. Es entspricht in keiner Form den vom Gesetz (§ 14b Abs. 1 DiätV) richtigerweise geforderten "vernünftigen medizinischen und diätetischen Grundsätzen", aus ersten Pilotstudien eine Behandlungsmaßnahme (!) für Patienten abzuleiten, die gar nicht abgesichert ist. Entsprechend spekulativ und nicht als anerkannte diätetische Maßnahme etabliert sind Zweckbestimmungen wie die "diätetische Behandlung von Migräne" oder die "diätetische Behandlung von ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom". Häufig werden auch Produkte vermarktet, die schon deswegen irreführend und nicht nutzbringend sind, weil ihre Zweckbestimmungen viel zu pauschal gefasst sind. Derartige "unscharfe Indikationen" verkennen, dass es sich um genau bestimmbare und auch mit dem Patientengruppen handeln muss, für die das Erzeugnis objektiv von Nutzen ist. So ist z.B. eine Angabe, die sich auf die diätetische Behandlung von "Personen mit eingeschränkter Immunleistung", bezieht, grundsätzlich zu allgemein gehalten. Weder wird klar, was hierunter im Einzelfall überhaupt zu verstehen ist, noch ist es möglich, beispielsweise jede Art von Immunstörungen durch Gabe von Nährstoffen zu "behandeln", d.h. einen diätetischen Nutzen zu erzielen. Auch Produkte mit Angaben zur diätetischen Behandlung von "Störungen des Kohlenhydratstoffwechsels, wie z.B. Diabetes mellitus" können keinesfalls einen nachgewiesenen Nutzen bei jeder Art von Störung des Kohlenhydratstoffwechsels besitzen. Zu unterschiedlich ist das Spektrum der Stoffwechselveränderungen in diesem Bereich, um eine für alle Störungen des Kohlenhydratstoffwechsels geeignete diätetische Maßnahme ableiten zu können. Richtigerweise kann es deshalb nur um die "diätetische Behandlung von Diabetes mellitus" gehen oder eben die einer anderen Störung im Kohlenhydratstoffwechsel, die genau benannt sein muss.

Weitere eindeutig umrissene Krankheiten, Beschwerden und Störungen sind hingegen die diätetische Behandlung von "Osteoporose", "erhöhten Homocysteinspiegeln", "altersbedingter Makuladegeneration", "atherosklerosebedingten Gefäßschäden", "rheumatoider Arthritis" oder "Vitamin B12 -Mangel durch chronisch atrophische Gastitis" (weitere Beispiele s. Tabelle 5). Grundsätzlich gilt, dass die Patientengruppe a) eindeutig identifizierbar, b) nach wissenschaftlichem Verständnis prinzipiell diätetischen Maßnahmen zugänglich und c) einen definierbaren medizinisch bedingten Nährstoffbedarf aufweisen muss. Letzteres kann als gegeben angesehen werden, wenn die Gabe der Nährstoffe einen diätetischen Nutzen aufweist.

Die Angabe einer definierten diätetischen Zweckbestimmung ist jedoch nicht gleichbedeutend damit, dass das jeweilige Erzeugnis auch automatisch ernährungsphysiologisch sinnvoll ist. Schließlich ist der klinische Nutzen derartiger Produkte abhängig von einer Reihe von Faktoren, die es bei der Bewertung zu berücksichtigen gilt. Dazu zählen:

1. qualitative Zusammensetzung: welche Nährstoffe kommen in welcher Kombination zum Einsatz?

2. quantitative Zusammensetzung: in welcher Menge sind die Nährstoffe in dem fraglichen Produkt enthalten?

Ein klinischer Nutzen bei einem definierten Einsatzgebiet ist nur dann zu erwarten, wenn die "richtigen" Nährstoffe in der "richtigen" Dosierung zur Anwendung kommen. Gerade aber der letztgenannte Dosis-Wirkungs-Aspekt wird nicht immer genügend beachtet, wenn für bestimmte Substanzen oder Produkte therapeutische Empfehlungen ausgesprochen werden. Immer wieder werden aus einem qualitativen biochemischen Zusammenhang quantitative Dosisempfehlungen für den Menschen abgeleitet. Auf welcher Datenbasis ein Wirknachweis erbracht werden kann, wurde bereits in Teil 1 dieses Beitrages dargestellt.

Fazit für die Apothekenpraxis

Für den Apotheker stellt sich in der Praxis – abgesehen von ökonomischen und rechtlichen Aspekten – die Frage, ob ein Nahrungsergänzungsmittel oder eine bilanzierte Diät sinnvoll ist oder nicht. Bei einer bilanzierten Diät muss der Nutzen in zweierlei Hinsicht gegeben sein:

Es muss geeignete wissenschaftliche Belege für eine diätetische Beeinflussbarkeit der ausgelobten Indikation geben, und

das Produkt muss durch seine Zusammensetzung und Dosierung dieser Zweckbestimmung entsprechen.

Tabelle 6 listet eine Reihe von Fragen auf, anhand derer bei ergänzenden bilanzierten Diäten eine Orientierung erfolgen kann.

Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln kann der Apotheker seine Fachkompetenz nutzen, um unsinnige "Pseudoprodukte" von sinnvollen Präparaten abzugrenzen und dem Verbraucher gezielte Empfehlungen zu geben. Je nach Nährstoff und individuellem Versorgungsstatus wird der Nutzen einer Supplementierung selbstredend unterschiedlich ausfallen. Entsprechend ist eine pauschale Pro- bzw. Kontra-Position bei Nahrungsergänzungsmittel weder hilfreich noch sachgerecht. Wie die Daten zur Nährstoffzufuhr und -versorgung zeigen, ist eine Reihe von Bevölkerungsgruppen (siehe Tab. 2) einem erhöhten Risiko für eine suboptimale Versorgung ausgesetzt. Hier kann der Einsatz von Supplementen durchaus von Nutzen sein. Kritiker mögen hier einwenden, dass diese Personenkreise auch mit einer ausgewogenen Ernährung ihre Nährstoffzufuhr sichern können. In der Praxis ist es letztlich jedoch nicht entscheidend, was theoretisch erreichbar wäre, sondern was tatsächlich realisiert wird. Selbstverständlich können Nahrungsergänzungsmittel die Vorteile einer pflanzlich ausgerichteten Ernährung mit einem hohen Anteil an Obst, Gemüse, Hülsenfrüchten, Vollkornprodukten und Nüssen, ergänzt um magere Milchprodukte, Geflügel und Fisch niemals imitieren. Sie können aber dazu beitragen, die Versorgung mit bestimmten Nährstoffen zu optimieren.

Vieldeutiger ist die Frage, inwieweit hiervon unabhängig Nahrungsergänzungsmittel präventive Effekte entfalten können. Vitamin-Mineralstoff-Kombinationen scheinen in dieser Hinsicht dann von Nutzen zu sein, wenn sie von Personen langfristig verwendet werden, die eine vergleichsweise schlechte Ausgangssituation aufweisen [Herchberg et al. 2004].

Generell sollten bei der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

Bevorzugung von Vitamin- und Mineralstoffpräparaten mit physiologischen Dosierungen, d. h. Nährstoffmengen, die in etwa der Höhe der Empfehlungen entsprechen. Eine Ausnahme bildet hierbei Vitamin D, das in den meisten Ergänzungspräparaten in – aus heutiger Sicht – zu geringen, Mengen enthalten ist. Speziell bei multimorbiden Senioren sollten höher dosierte Präparate Verwendung finden.

Bevorzugung von Kombipräparaten und Vermeidung von hochdosierten Monopräparaten. Dies deshalb, weil meist kein isolierter Nutzen einzelner Stoffe besteht bzw. die Versorgung mit verschiedenen Nährstoffe gleichzeitig suboptimal ist. Zudem bestehen bei vielen Substanzen ausgesprochene Synergien, wie am Beispiel der Antioxidanzien deutlich wird.

Insgesamt kann gerade der Apotheker durch sein Fachwissen dazu beitragen, die Spreu vom Weizen zu trennen und mehr Transparenz zu schaffen. Bei Nahrungsergänzungsmitteln und insbesondere bei diätetischen Lebensmitteln besteht Beratungsbedarf. Hier kommt der Apotheke auch zukünftig ein hoher Stellenwert zu.

Prof. Dr. Andreas Hahn, Dipl. oec. troph. Alexander Ströhle. Leibniz Universität Hannover. Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie. Abteilung für Ernährungsphysiologie und Humanernährung. Wunstorfer Str. 14. 30453 Hannover. Tel. (0511) 762 5093, Fax (0511) 762 5729, E-Mail:

andreas.hahn@lw.uni-hannover.de,

alexander.stroehle@lw.uni-hannover.de

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