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Grüne: Bioethische Grundsätze wahren

BERLIN (ks). Die Grünen im Bundestag haben Bedenken gegen die EU-Verordnung über Arzneimittel für neuartige Therapien. Zwar begrüßen sie grundsätzlich die hier geplante zentrale Zulassung durch die europäische Zulassungsagentur EMEA – es müsse aber sichergestellt werden, dass hierbei nicht der in einigen Mitgliedstaaten bestehende Schutz embryonaler Stammzellen untergraben werde.

In einem Antrag vom 28. März beziehen sich die Abgeordneten auf die EWG-Verordnung Nr. 2309/93, nach der die EMEA künftig über die Zulassung neuartiger Therapien entscheiden soll. Betroffen sind etwa Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika und sogenannte Tissue-Engineering-Produkte. Die Grünen fordern, solche Produkte von der Verordnung auszunehmen, für die Embryonen in einer Weise hergestellt oder vernichtet werden mussten, die in einzelnen EU-Staaten unter Strafe steht. Mit der Umsetzung der Verordnung würden derartige Produkte – zumindest kurzfristig – auch in Deutschland zugelassen, obwohl deren Herstellung und Verwendung ausdrücklich verboten ist, heißt es in dem Antrag. Die derzeit vorgesehene Ausnahmeregelung halten die Abgeordneten für rechtlich unsicher. Deshalb müsse sich die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen über die EU-Verordnung für eine klarere Regelung einsetzen. Sie müsse zudem darauf hinwirken, dass Produkte, die auf Zellen und Gewebe von Mensch-Tier-Hybriden oder Chimären beruhen, ebenfalls von der Zulassung ausgeschlossen bleiben. Das gleiche gilt für Produkte, die auf Eingriffen in die menschliche Keimbahn beruhen. Ferner fordern die Grünen in ihrem Antrag, die freiwillige und unbezahlte Spende von Humangeweben und -zellen verbindlich festzuschreiben. Die Beschaffung von Geweben und Zellen dürfe nicht gewinnorientiert erfolgen.

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