DAZ aktuell

Gesundheitsreform

Neues für Versicherte, Kassen und Leistungserbringer

BERLIN (ks). Das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV- WSG) ist am 1. April in Kraft getreten. Während der Gesundheitsfonds erst im Jahr 2009 kommen soll, sind viele strukturelle Maßnahmen ab sofort wirksam.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sieht mit der Reform eine "neue Ära in der Sozialgesetzgebung" gekommen: "Die Reformen in den Strukturen, der Organisation und der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Veränderungen in der privaten Krankenversicherung werden zu einem bisher nicht gekannten Wettstreit zugunsten der Patienten führen: um eine am Bedarf der Menschen ausgerichtete medizinische Versorgung, um das wirksamste und zugleich kostengünstigste Medikament, um den besten Service für Versicherte sowie auf Wünsche und Bedürfnisse der Versicherten abgestimmte Tarifangebote".

Eine der wesentlichen Änderungen ist die schrittweise Einführung der Versicherungspflicht für bislang Nichtversicherte. Zudem sieht die Gesundheitsreform eine Reihe neuer Tarifmodelle vor, aus denen die Versicherten auswählen können. Einige davon müssen die Kassen anbieten, einige können sie anbieten (sieht auch DAZ Nr. 12, 2007, S. 20). Neu ist zudem die Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser. So wird Patienten mit bestimmten schweren oder seltenen Krankheiten (z. B. Krebs, Mukoviszidose, Aids) der Zugang zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus erleichtert. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wird ein Anspruch der Versicherten auf ein Versorgungsmanagement eingeführt. Durch die verbesserte Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Pflegediensten und niedergelassenen Ärzten etc. soll der Übergang vom Krankenhaus in eine sachgerechte Anschlussversorgung verbessert werden.

Erweiterter Leistungskatalog

Die Reform sieht überdies einige neue Pflichtleistungen der gesetzlichen Kassen vor. Dazu zählen ambulante und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Mutter/Vater-Kind-Kuren, vom Gemeinsamen Bundesausschuss noch zu bestimmende Impfungen und die Übernahme des Betriebskostenzuschuss für ambulante Geburten im Geburtshaus. Schwerstkranken Menschen wird ein Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Versorgung eingeräumt. Ambulante Pflegeteams (sog. Palliativ-Care-Teams) aus ärztlichem und pflegerischem Personal sollen diesen Menschen ein würdevolles Sterben mit wenig Schmerzen ermöglichen.

Neues bei Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln

Im Bereich der Arzneimittelversorgung wird die Kosten-Nutzen-Bewertung und die Pflicht zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung für spezielle, hochinnovative Arzneimittel eingeführt. Zudem wird die Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten möglich. Der bisher geltende Apothekenrabatt an die gesetzlichen Krankenkassen wird von 2 Euro auf 2,30 Euro angehoben. Neues gibt es auch in der Hilfsmittelversorgung. Hierzu soll der Wettbewerb insbesondere durch Ausschreibungen gestärkt werden. Die Versorgung mit Hilfsmitteln soll künftig grundsätzlich nur noch durch Vertragspartner der Krankenkassen erfolgen. In der Heilmittelversorgung werden den Krankenkassen ebenfalls größere Vertragsfreiheiten eingeräumt: Sie können nun auch Einzelverträge mit Leistungserbringern abschließen oder sich zu Arbeitsgemeinschaften als Vertragspartner zusammenschließen können.

Ausbau der Integrierten Versorgung

Die Integrierte Versorgung wird mit der Reform ebenfalls weiter ausgebaut. So sollen solche integrierten Versorgungsangebote gezielt gefördert werden, die die flächendeckende Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus zum Ziel haben. Pflegedienste, Pflegeheime und Pflegekassen können sich in Zukunft an den Verträgen zur Integrierten Versorgung beteiligen.

Weitere Informationen zum GKV-WSG – auch über die Regelungen, die erst später in Kraft treten – finden Sie im Internet unter

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