DAZ aktuell

Köhler unterzeichnet Reformgesetz

BERLIN (ks). Die Gesundheitsreform kann wie geplant am 1. April in Kraft treten. Am 26. März hat Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz "nach intensiver Prüfung" unterzeichnet. "Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken, die den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten, gab es nicht", sagte ein Sprecher des Bundespräsidialamtes.

Insbesondere die privaten Krankenversicherungen (PKV), aber auch Ärzte und Rechtspolitiker hatten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Reformgesetzes angemeldet. Da Köhler im vergangenen Jahr bereits zwei Gesetzesvorhaben gestoppt hatte, mag manch einer darauf spekuliert haben, dass der Präsident auch diesmal seine Unterschrift verweigert. Doch soweit kam es nicht. Nun werden sich voraussichtlich die Gerichte mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes befassen müssen. Der PKV-Verband hatte bereits angekündigt, gerichtlich klären zu lassen, ob der PKV-Basistarif und die Mitnahme von Alterungsrückstellungen einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der privaten Kassen darstellt.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.