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Arbeitsrecht

So geht‘s nicht: Die Frage nach der Gewerk­schaftszugehörigkeit ist im ­Bewerbungsgespräch unzulässig.

"Bei Mitgliedschaft kein Job!"

ADEXA warnt vor Apothekenleitern, die sich grundgesetzwidrig verhalten: In der Rechtsberatung wurden in letzter Zeit wiederholt Fälle bekannt, in denen Arbeitgeber KandidatInnen für eine offene Stelle nach der Mitgliedschaft bei ADEXA gefragt und mit negativen Konsequenzen gedroht hatten.

Unglaubliches förderten Gespräche mit ADEXA-Mitgliedern zutage. In verschiedenen Bewerbungsgesprächen wurde nach der Gewerkschaftszugehörigkeit gefragt und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es für den Fall einer Mitgliedschaft keine Anstellungschancen gebe. Unverhohlen wurde darüber hinaus gefordert, die Mitgliedschaft ggf. zu kündigen.

"Ein so grundgesetzwidriges Verhalten von Apothekenleitern ist nicht entschuldbar", so Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA. "Die Frage an sich ist schon unzulässig, die Konsequenzen erst recht!", stellt Barbara Neusetzer klar. In einem Vorstellungsgespräch darf ebenso wenig nach einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gefragt werden wie nach einer Schwangerschaft. Arbeitgeber, die diese grundlegenden Regeln für Einstellungsgespräche nicht beherrschen, haben offensichtlich auch die Grundregeln unserer Demokratie nicht verstanden.

Die Gewerkschaftszugehörigkeit ist ein im Grundgesetz verankertes Recht, das nicht mit Füßen getreten werden darf. In Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig".

Die Haltung dieser Apothekenleiter ist in jedem Fall zu verurteilen. Ein Klageverfahren in solchen Fällen hätte sicher Aussicht auf Erfolg.

ADEXA-Mitglieder können jederzeit Hilfe und Informationen* bei den Juristinnen der Hauptgeschäftsstelle einholen.

Barbara Neusetzer Tanja Kratt 1. Vorsitzende 2. Vorsitzende

* Die betreffenden Apothekenleiter sind ADEXA namentlich bekannt.

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