DAZ aktuell

Für Transparenz bei den Rabattverträgen

(dap/daz). Ab sofort ist das erste Portal zu Rabattverträgen nach §130a SGB V online: Die Online-Plattform DeutschesApothekenPortal (www.DeutschesApothekenPortal.de) will aktuell und kassenübergreifend darüber informieren, für welche Arzneimittel Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen vereinbart wurden.
Informationsplattform

Hauptanliegen des DeutschenApothekenPortals ist es, den Apothekern die Vielzahl der Rabattverträge in übersichtlicher Form aufzuzeigen. Als nach eigenen Angaben zentrale Informationsstelle für Rabattverträge nach §130a SGB V will das Portal einen nahezu kompletten Überblick über rabattierte Arzneimittel geben. Die einzige kassenübergreifende Online-Datenbank soll permanent auf den neuesten Stand gebracht werden und somit für Apotheker die aktuellste und umfassendste Informationsquelle rund um das Thema Rabattverträge sein.

Ab 1. April 2007 werden rabattierte Arzneimittel gleich in zweierlei Hinsicht an Bedeutung gewinnen: So werden Ärzte für die verordneten rabattierten Arzneimittel von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit. Außerdem ist der Apotheker nach §129 SGB V verpflichtet, bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln zunächst die Arzneimittel der Rabattvertragspartner der jeweiligen Krankenkasse abzugeben. Die neue Regelung hat weitreichende Konsequenzen für die Bevorratung − eine Herausforderung für Apotheken, Großhandel und Hersteller.

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