Neues Modell für Arbeitsund Gesundheitsschutz

(bgw/az). Apotheken müssen sich wie alle anderen Arbeitgeber, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten lassen. Die sogenannte Alternativbetreuung bietet für Apotheker eine neue Möglichkeit mit mehr Handlungsspielraum, wie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mitteilt.
Alternativbetreuung bietet neue Möglichkeiten

Von der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 werden drei Modelle der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung vorgesehen:

Die "Regelbetreuung" mit festen Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit steht allen Unternehmen offen.

Außerdem können kleine Betriebe mit bis zu einschließlich zehn Beschäftigten auch die "Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung" wählen – es gibt keine festgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten.

Die "alternative bedarfsorientierte Betreuung" ist die dritte Variante und für Betriebe mit bis zu einschließlich 50 Mitarbeitern gedacht.

In Schulungen soll der Unternehmer selbst Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz beantworten und die erforderlichen Maßnahmen durchsetzen. Derzeit wird diese Alternative von der BGW nur für bestimmte Regionen und Branchen angeboten. Die Kernpunkte des Tests in einem Modellprojekt mit dem Apothekerverband Westfalen-Lippe:

Qualifizierung der Unternehmen in branchenorientierten, halbtägigen Seminaren,

Einrichtung von "Fachkundigen Stellen" mit Ansprechpartnern,

bedarfsgerechter Abruf von Betreuungsleistungen.

Was bringt die alternative Betreuung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen? Diese Betreuungsform erreicht insbesondere die an Arbeits- und Gesundheitsschutz interessierten Apotheker und führt zu weiterer Motivation in diesem Themengebiet. Die größten Veränderungen in Betrieben fanden auf der Verhaltensebene statt – zum Beispiel bei der Umsetzung von Aushangpflichten oder Unterweisungen. Ein engerer Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum Betriebsarzt entsteht, die Zahl der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen erhöht sich. Allgemein begegnen die Apotheker der Pflicht zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sehr viel positiver. Knapp 90% würden sich für die Alternativbetreuung entscheiden, fast ebenso viele würden sie weiterempfehlen. Eigeninitiative und Partizipation von Seiten der Unternehmer können somit fühlbare Fortschritte im Arbeits- und Gesundheitsschutz erzielen, und – die Alternativbetreuung hat sich schon in der Praxis bewährt..

Informationen zu den Betreuungsmodellen finden Sie im Kundenzentrum der Website www.bgw-online.de unter dem Menüpunkt "Kundenzentrum -> BuS-Betreuung".

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