Geldbuße für unterlassenen Hausbesuch

(bü). Ein Arzt, der einen Patienten nicht sofort besucht, obwohl ihm am Telefon Symptome mitgeteilt werden, die auf einen "folgenschweren entzündlichen Vorgang hindeuten", handelt berufswidrig. Er kann mit einer Geldbuße (hier: 1700 Euro, weil er sich zuvor nichts hatte zu Schulden kommen lassen) belegt werden. Im Krankenhaus wurden später eine Lungenentzündung, eine Niereninsuffizienz und chronischer Husten diagnostiziert.

(Bezirksgericht für Ärzte Freiburg, 21/05)

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