Zuzahlungspflicht bleibt

Diese Woche wird nochmals an der Gesundheitsreform gefeilt. Am Freitag soll der Bundestag den geänderten Gesetzentwurf verabschieden. Mittlerweile ist auch ein Änderungsantrag für § 129 SGB V formuliert: Die zunächst geplante Möglichkeit für Apotheker, auf Zu- und Aufzahlungen der Versicherten teilweise zu verzichten, ist jetzt gestrichen.

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