Wieder offen – und was dann?

Die Kapitalgesellschaft DocMorris darf seit vergangener Woche mit richterlicher Genehmigung ihre Apotheke in Saarbrücken wieder öffnen und vorerst weiterbetreiben. Alle Fragen rund um die Zulassung dieser Apotheke, die man seit der letzten Schließung verdrängte, und ihre Folgen, sind nun wieder aktuell. Zum Glück ist mit diesem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands noch lange nicht das letzte (richterliche) Wort in dieser Angelegenheit gesprochen. Ob DocMorris tatsächlich seine Apotheke in der Saarbrücker Kaiserstraße für immer offen halten darf, steht in den (europäischen) Sternen. Letztlich wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob das Fremdbesitzverbot in Deutschland fallen muss und auch ausländische Kapitalgesellschaften Apotheken in Deutschland betreiben dürfen.

Bis dahin heißt es für uns genau aufpassen, was sich auf diesem Markt tut. So wäre es beispielsweise denkbar, dass DocMorris versucht, in einem anderen Bundesland eine Betriebsgenehmigung für eine weitere Apotheke zu bekommen. Wie werden sich Behörden anderer Bundesländer verhalten? Werden sie, auch wenn sie nicht Hecken-affin sind, vor dem Richterspruch des OVG einknicken und in vorauseilendem Gehorsam Europarecht anwenden? Oder werden sie sich selbstbewusst korrekt an deutsches Recht halten und einem möglichen Antrag von ausländischen Kapitalgesellschaften eine Absage erteilen? Oder: Was ist, wenn die niederländische Europa-Apotheek nach Deutschland drängt und eine Niederlassung eröffnen will? Im Saarland würde sie vermutlich die ministerielle Erlaubnis erhalten. Und was wäre, wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft sich anschickt, eine Apotheke zu eröffnen? Nach Europarecht ist geregelt, dass Kapitalgesellschaften der EG im gesamten Bereich der Europäischen Gemeinschaft Niederlassungsfreiheit genießen; nur zwingende Gründe könnten diese Freiheit einschränken, so die europäische Rechtsprechung. Da einerseits auch das Bundesverfassungsgericht den Vorrang des Europarechts vor dem nationalen Recht anerkannt hat, andererseits es aber einem EU-Mitgliedstaat durchaus zugestanden wird, bestimmte Regelungen im Gesundheitsbereich unabhängig von der EU zu erlassen, kommt es hier auf die Entscheidungen der Richter an. Mittelbar werden die gesellschaftliche Einstellung zum Fremdbesitzverbot, der politische Wille, gesellschaftliche Strömungen eine Rolle spielen. Und wie wir uns selbst verhalten. Wenn immer mehr sich freiwillig in die Fänge von DocMorris begeben, macht uns das nicht glaubwürdiger. Besser ist: Argumente sammeln und publik machen, warum die heutige Form der Apotheke die bessere ist. Das sollte uns doch gelingen.

Peter Ditzel

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