BPI: Kassen sollen wieder für OTCs aufkommen

BERLIN (ks). Als "halbherzig" wertet der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Reformpläne, nach denen gesetzliche Krankenkassen über eine Zusatz-Prämie auch die Verordnungen von Naturarzneien erstatten können. Es sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass die GKV-Erstattung von Phytopharmaka, homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln als Satzungsleistung ermöglicht werde, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp am 24. Januar in Berlin. Allerdings müsste die Regelung aus seiner Sicht weiter gehen.

Pharma-Verband gehen Reformpläne nicht weit genug

Seit 2004 erstatten die gesetzlichen Kassen nur noch solche OTC-Präparate, die der Gemeinsame Bundesausschuss als Ausnahmen bestimmt hat. Für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen müssen GKV-Versicherte daher selbst aufkommen. Die Regelung ist dem BPI von jeher ein Dorn im Auge.

Nun will die Regierung dem Wunsch vieler Versicherter nach Naturarzneien und Homöopathie entgegenkommen. Dazu soll für diese Arzneimittel ein spezieller Wahltarif bei den Kassen geschaffen werden. Gegen entsprechende Prämienzahlungen werden diese besonderen Arzneien wieder erstattungsfähig.

"Der eingeschlagene Weg zeigt zwar in die richtige Richtung, greift aber zu kurz", kommentierte Fahrenkamp den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Er betonte, dass eine effiziente Arzneimitteltherapie nicht nur aus rezeptpflichtigen Medikamenten bestehe, sondern "einzig aus wirksamen Arzneimitteln". Dies könnten auch nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel sein. "Deshalb wäre es richtig, wenn rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel insgesamt als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden können", so Fahrenkamp. Dies wäre ein "echter Einstieg in den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen". .

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