Anzag-Aktien-Streit noch nicht entschieden

MÜNCHEN (diz). Der Streit um die von der Sanacorp Pharmahandel GmbH gehaltenen Anzag-Aktien, auf die die Altiro GmbH (zu Celesio gehörig) ein Vorkaufsrecht beansprucht, ist noch nicht entschieden (siehe auch unseren Bericht in AZ Nr. 46, S. 3). In einer ersten mündlichen Verhandlung hat das Landgericht München I keine einstweilige Verfügung gegen die Sanacorp erlassen.
Sanacorp und Altiro haben Gelegenheit, sich zu einigen

Nach Auskunft des Landgerichts München I liegt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor, wonach der Sanacorp untersagt werden soll, die Geschäftsanteile der – durch die bereits vollzogene Ausgliederung ihres gesamten operativen Geschäftsbetriebs zur Neugründung entstandenen – GmbH an eine dritte Gesellschaft, insbesondere eine Holding-Gesellschaft mit Sitz in Italien abzutreten. Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach die Sanacorp verpflichtet sei, die Hälfte des bestehenden Aktienpakets die auch Sanacorp an einer anderen AG hält, der Altiro zum Kauf anzubieten. Während die Altiro GmbH der Auffassung ist, dass die gewählte Transaktion (Ausgliederung und anschließende Einbringung) die Andienungspflicht auslöst, vertritt Sanacorp dagegen die Auffassung, dies sei angesichts des Inhalts der Vereinbarung über die Andienungspflicht nicht der Fall.

Die Parteien haben nun Gelegenheit, bis Donnerstag, 22. November 2007 eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist bestimmt auf Dienstag, 11. Dezember 2007.

Die Kammer ließ in der Verhandlung die Tendenz erkennen, dass die Maßnahmen der Sanacorp nicht dazu führen dürften, ihr Aktienpaket der Altiro GmbH anbieten zu müssen. Ob diese Ansicht jedoch bei näherer Betrachtung der Lage bestehen bleibt, ist abzuwarten..

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