Schwere Schlappe für neue AOK-Rabattverträge

DÜSSELDORF (hst). In einem Nachprüfungsverfahren zu den vorgesehenen neuen AOK-Rabattverträgen hat die Vergabekammer Düsseldorf ein Zuschlagsverbot für 39 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen erteilt. Gegen diesen Beschluss können die Allgemeinen Ortskrankenkassen nur noch mit einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorgehen. Mit einer Entscheidung in einem solchen Beschwerdeverfahren rechnen mit derartigen Verfahren vertraute Rechtsanwälte jedoch nicht vor Februar 2008. Damit können die AOKen für diese Substanzen zunächst keine neuen Rabattverträge auf Basis der vorliegenden Angebote abschließen.

Vergabekammer Düsseldorf stoppt Zuschlagserteilung für 39 Substanzen

Insgesamt hatten die AOKen im August Rabattverträge für 82 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen für die Jahre 2008 und 2009 ausgeschrieben. Mitte September hatten die AOKen alle pharmazeutischen Unternehmen, die Angebote abgegeben hatten, informiert, für welche der jeweils angebotenen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen die einzelnen Unternehmen einen Zuschlag erhalten sollten und für welche nicht. Innerhalb von zwei Wochen konnten die betroffenen Unternehmen nach Vergaberecht Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammern stellen. Daraus resultierten im Wesentlichen zwei Verfahren, eines vor der Vergabekammer Düsseldorf und eines vor der Vergabekammer Bund beim Bundeskartellamt.

Die Entscheidung der Vergabekammer Bund steht noch aus und ist für die kommende Woche angekündigt. Für 39 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen hat die Vergabekammer Düsseldorf den Allgemeinen Ortskrankenkassen den Abschluss der vorgesehenen Verträge untersagt. Für 17 Wirkstoffe, für die offensichtlich keine Nachprüfungsanträge gestellt wurden oder für die zumindest kein Zuschlagsverbot mehr erlassen werden kann, haben die AOKen am vorvergangenen Wochenende in einer Blitzaktion (die Unternehmen mussten die Verträge innerhalb eines Tages gegenzeichnen) Verträge abgeschlossen. Juristen diskutieren allerdings die Frage, ob diese Verträge ebenfalls nichtig sind, wenn das Verfahren insgesamt nicht den vergaberechtlichen Vorgaben entsprach.

Völlig unklar ist, wie es jetzt ab Januar in den Apotheken weitergehen soll. Die bestehenden Verträge laufen zum 31. Dezember 2007 aus. Neue vergaberechtskonforme Verträge sind nach Einschätzung von Beteiligten bis dahin nicht mehr realisierbar. Als unzulässig gilt auch die Überlegung zumindest einzelner Allgemeiner Ortskrankenkassen, die bestehenden Verträge in 2008 fortzuführen. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Schäden, die pharmazeutische Unternehmen bei Verstößen gegen die dann geltenden Bestimmungen geltend machen können, sollten Apotheken nach Einschätzung von Juristen ihre Lagerbestände an Fertigarzneimitteln, für die bislang die AOK-Rabattverträge gelten, bis zum Jahresende weitestgehend abbauen und sorgfältig auf die Einhaltung der dann geltenden Abgabebestimmungen achten. Es müsse mit flächendeckenden Testkäufen und nachfolgenden Schadensersatzforderungen bei Rechtsverstößen durch betroffene Unternehmen gegen Apotheken gerechnet werden, heißt es. Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der kommenden Ausgabe der DAZ. .

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