Auch Wirtschaftssachverständige kritisieren GKV-WSG

BERLIN (ks). Der Wirtschafts-Sachverständigenrat wartet bereits auf die nächste Gesundheitsreform. In seinem am 7. November vorgelegten Jahresgutachten attestiert er dem seit April wirksamen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zwar einige begrüßenswerte Aspekte – es habe jedoch keines der finanzierungsseitigen Probleme des Gesundheitssystems gelöst. Sollte der Gesundheitsfonds wie beschlossen eingerichtet werden, würde dies zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kassen führen.
Sachverständigenrat: Finanzierungsprobleme der GKV und Pflege bleiben bestehen

Den Wirtschaftsweisen fällt es schwer, im "Maßnahmenbündel" GKV-WSG eine "integrierende Gesamtkonzeption" zu erkennen. Positiv werten sie zwar die ausgabenseitigen Maßnahmen sowie die Neuordnung des Risikostrukturausgleichs und der ärztlichen Vergütung. Auch die neuen Spielregeln für einen Vertragswettbewerb zwischen den Kassen und die Versicherungspflicht seien "richtige Schritte". Unbefriedigend sei hingegen die Finanzreform, in deren Mittelpunkt der Gesundheitsfonds steht. Mit diesem werde der "politische Lagerstreit" der Regierungskoalition nur "scheinbar überwunden". Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Kassenwettbewerb künftig nicht mehr über den regulären Beitragssatz, sondern über kassenspezifische Zusatzbeiträge erfolgen. Diese neue Wettbewerbsfunktion wird den Sachverständigen zufolge aber dadurch ausgehebelt, dass der Zusatzbeitrag 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens oder – im Rahmen der Überforderungsklausel – 8 Euro nicht überschreiten darf. Die "widersinnige Konsequenz" hieraus sei, dass der Zusatzbeitrag einer Kasse umso höher ist, je mehr Mitglieder dieser Kasse von der Überforderungsklausel betroffen sind. Es bestehe mithin die Gefahr, dass es eher zu einem Wettbewerb um Versicherte mit hohem Einkommen kommt als zum gewünschten Leistungswettbewerb, so der Rat. Das Fazit der Wirtschaftsweisen lautet daher: "Nach der Reform ist vor der Reform".

Die jüngst beschlossene Pflegereform sehen die Sachverständigen ebenfalls kritisch. Auch hier seien zwar die leistungsseitigen Maßnahmen zu begrüßen – doch auf der Finanzierungsseite werde es nur zu einer "Fortschreibung des Status quo" kommen. Damit wäre das Zeitfenster für eine grundlegende Reform, mit der der Fehler der Einführung dieses Umlagesystems im Jahr 1995 hätte korrigiert werden können, faktisch geschlossen, heißt es im Gutachten. .

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