Techniker Krankenkasse und MVDA kooperieren

KÖLN (mvda/az). Die Techniker Krankenkasse (TK) plant eine Zusammenarbeit mit dem Marketing Verein Deutscher Apotheker e. V. (MVDA), Initiator von "Linda. Die Apothekengruppe", um ihren Versicherten einen besonderen Service zu bieten, heißt es in einer Presseerklärung.

Beratung zu Rabatten als besondere Leistung

Die Kooperation sieht beispielsweise vor, dass Versicherte ihr Medikament, mit dessen Hersteller die TK einen Rabattvertrag geschlossen hat, auf jeden Fall noch am gleichen Tag erhalten, wenn sie das Rezept bis 16 Uhr in der Apotheke abgeben. Reichen die Patienten das Rezept später ein, bekommen sie ihr Medikament bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages – falls gewünscht auch nach Hause – geliefert. Wer auf ein wirkstoffgleiches Rabattarzneimittel umgestellt wird oder Fragen zu seinem verschriebenen Medikament hat, erhält außerdem eine ausführliche Beratung in der teilnehmenden Apotheke. Dabei soll insbesondere die sogenannte Versicherteninformation Arzneimittel (TK-ViA) zum Einsatz kommen. Ähnlich einem Kontoauszug enthält TK-ViA eine Übersicht über die Kosten und Zuzahlungen der Medikamente, die in den vergangenen 24 Monaten verordnet wurden. Als zusätzliches Serviceangebot können die Versicherten in den beteiligten Apotheken kostengünstig einen Blutzuckertest durchführen, den Blutdruck messen oder den persönlichen Body-Maß-Index bestimmen lassen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass TK und MVDA gemeinsame Aktionen in den Apotheken durchführen.

Eine Apotheke, die sich an der Zusammenarbeit beteiligt, erkennen die Versicherten an einem Schild im Eingangsbereich. Dem Kooperationsvertrag können sich alle MVDA-Mitgliedsapotheken anschließen, die über ein anerkanntes Qualitätsmanagement sowie das Siegel "Seniorengerechte Apotheke" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO e. V.) verfügen, bzw. diese bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nachweisen. So soll sichergestellt werden, dass die Apotheken beispielsweise mit einem Rollstuhl oder auch mit einem Kinderwagen erreicht werden können. Vorausgesetzt wird außerdem, dass die teilnehmenden Apotheken die Leitlinien der Bundesapothekerkammer einhalten..

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