Nur wenige Wahltarife für Naturarzneimittel

BERLIN (ks). Die mit der Gesundheitsreform eingeführte Möglichkeit, Wahltarife anzubieten, wird von vielen gesetzlichen Kassen bereits genutzt. Vornehmlich handelt es sich dabei allerdings um Tarife mit Selbstbehalten, Beitragsrückerstattung oder Boni. Äußerst rar sind bislang Wahltarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie). Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hält man diese "Verweigerungshaltung" bei den Kassen für "nicht länger hinnehmbar".

BPI: Krankenkassen müssen sich endlich bewegen

Die Anzahl der Kassen, die bereits einen Tarif für alternative Arzneien im Angebot haben, ist überschaubar: Die Techniker Krankenkasse und die AOK Rheinland/Hamburg zählen dazu, ebenso die Vereinigte IKK. Einige weitere Kassen müssen ihre Tarifangebote noch vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen – und das schaut genau hin.

BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp begrüßt die ersten Aktivitäten der Kassen zwar, hält die Konditionen der Tarife aber für wenig attraktiv. So seien die nach dem Versichertenalter gestaffelten Prämien der AOK Rheinland/Hamburg "so hoch, dass eine Akzeptanz des Leistungsangebots im Markt praktisch verhindert wird".

Dem BPI zufolge zahlt ein Versicherter bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres rund 20 Euro, ein Versicherter nach Vollendung des 65. Lebensjahres bereits über 130 Euro im Monat.

Ein Grund für diese Fehlentwicklung ist nach Einschätzung des BPI die Auffassung des Bundesversicherungsamtes, dass eine Querfinanzierung von Wahltarifen verboten sei – vielmehr müssten sich die Tarife selbst tragen. Damit sei ein echter Wettbewerb mit unterschiedlichen Leistungen zwischen den Kassen blockiert, erklärt Manfred Kreisch, Vorsitzender der BPI-Fachabteilung Selbstmedikation. Offensichtlich scheuten die Kassen diesen Leistungswettbewerb. Fahrenkamp verwies darauf, dass die Verbraucherverbände ähnliche Kritik äußerten. Denn es sei sehr wohl im Interesse des Versicherten, dass Kosten, die durch den Einsatz von sicheren, nicht-verschreibungspflichtigen Produkten gespart werden, in einem Wahltarifmodell zur Kostenentlastung verrechenbar sind, so der BPI-Hauptgeschäftsführer. .

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