Rechtmäßig Verordnetes muss bezahlt werden

(bü). Zum 1. Januar 2004 wurden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Brillen herausgenommen. Dabei wurde zwischen Versicherten und Kassen darüber gestritten, ob Brillen, die 2003 verordnet und 2004 geliefert wurden, noch von den Kassen bezahlt werden mussten. Ja, sagte das Bundessozialgericht. Der Gesetzgeber habe bis Ende 2003 die "Verordnung von Sehhilfen" zugelassen - deshalb sei es nicht mehr darauf angekommen, wann die Brillen angepasst und geliefert worden seien.

(Az.: B 3 KR 20/06 R)

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