DAMA-Errichtungsgesetz gescheitert

BERLIN (ks). Das Gesetz, mit dem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in eine Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA) umgewandelt werden sollte, ist gescheitert. In einem Spitzengespräch der Regierungskoalition am 25. Oktober konnte keine Einigung erzielt werden. Die Union hatte in dem Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium erhebliche Defizite gesehen. Ministerin Ulla Schmidt erklärte, einen "schlechten Kompromiss" wolle niemand – daher werde alles so bleiben wie es ist.

BfArM auch weiter für Arzneimittelzulassung zuständig

Mit dem so genannten DAMA-Errichtungsgesetz sollte die Arzneimittelzulassung beschleunigt und die laufende Nutzen-Risiko-Bewertung der im Markt befindlichen Arzneimittel (Pharmakovigilanz) gestärkt werden. Das Kabinett hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres dem Gesetzentwurf zugestimmt. Noch Anfang Oktober sah es so aus, als könnte die DAMA zum 1. Januar 2008 ihre Arbeit aufnehmen. Doch diese Pläne sind nun geplatzt. In der Union sah man durch die geplanten Regelungen die Arzneimittelsicherheit gefährdet. Vize-Fraktionschef Wolfgang Zöller (CSU) hatte darauf verwiesen, dass sich die DAMA unter anderem durch die Gebühren der Pharmaindustrie finanzieren solle. Zöller befürchtete, dass dadurch die Industrie ein Druckpotenzial in die Hand bekomme, das der Arzneimittelsicherheit nicht zuträglich sei.

Beim Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) hofft man, dass sich das Verfahren der Arzneimittelzulassung künftig dennoch beschleunigen lässt. "Nach einer Umstrukturierung des bestehenden BfArM, unter Aufstockung der Personalressourcen mit adäquaten Dotierungen und eines verbesserten Qualitätsmanagement, muss jetzt ein vom BPI gefordertes effizientes Verfahrensmanagement das Ziel sein", erklärte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI, Barbara Sickmüller..

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