Auch eine Arznei kann Vergnügen bereiten

(bü). Eine Penis-Versteifungscreme gehört zu den zulassungspflichtigen Arzneien und darf deshalb in Sex-Shops nicht verkauft werden. Das Verwaltungsgericht Berlin folgte damit der Anordnung der Behörde, die nicht davon überzeugt werden konnte, dass das Mittel wegen der "Duftnote Zimt" eine "kosmetische Wirkung" habe und damit frei verkäuflich sein müsse. (Hier wurden die Wirkstoffe Benzylnicotinat und Cayennepfefferextrakt festgestellt, die als Arzneimittel zu definieren sind.)

(AZ: 14 A 106/05)

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