Neue Grenzwerte für Sozialversicherung

(bü). Zum Jahresbeginn 2008 wird die Sozialversicherung wieder teurer – allerdings nicht unbedingt für die Normalverdiener. Denn angehoben werden vor allem die Bemessungsgrenzen, aus denen sich die höchstens zu zahlenden Beiträge zu den vier Sozialversicherungszweigen errechnen. Die voraussichtlichen Werte:

Sie erhöht sich in der

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: im Westen von 5250 Euro auf 5300 Euro im Monat, im Osten sinkt sie (Folge eines komplizierten Berechnungsmodus) von 4550 Euro auf 4500 Euro.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: bundeseinheitlich von 3562,50 Euro auf 3600 Euro im Monat.
  • Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll von 3975 auf 4012,50 Euro pro Monat = 48.150 Euro im Jahr steigen, regelmäßige Sonderzahlungen inklusive. Für diejenigen, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, beträgt dieser Grenzwert 3600 Euro statt 3562,50 Euro.

Beitragssätze

  • Der Beitragssatz in der Rentenversicherung soll wie bisher 19,9 Prozent betragen.
  • Weiter nach unten korrigiert werden soll dagegen der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung: von 4,2 Prozent auf voraussichtlich 3,9 Prozent.
  • In der Krankenversicherung werden die Beitragssätze von den Krankenkassen individuell festgesetzt.
  • Der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den die gesetzlich Krankenversicherten seit Juli 2005 ohne Arbeitgeberbeteiligung aufbringen müssen, bleibt konstant.
  • Bei der Pflegeversicherung gibt es mittlerweile zwei unterschiedliche Beitragssätze. Im Normalfall gilt der bisherige Satz von 1,7 Prozent, der voraussichtlich auf 1,95 Prozent angehoben wird. Kinderlose müssen unverändert 0,25 Prozent – wie in der Krankenversicherung ebenfalls ohne Arbeitgeber-Beteiligung – zusätzlich aufbringen.

Höchstbeträge

Daraus ergeben sich diese voraussichtlichen Höchstbeiträge in der:

  • Rentenversicherung: 1054,70 Euro statt 1004,75 Euro im Monat (Ost: 895,50 Euro statt 905,45 Euro).
  • Arbeitslosenversicherung: 206,70 statt 236,26 Euro monatlich (Ost: 175,50 statt 204,76 Euro).
  • Krankenversicherung: individuell; bei einem angenommenen Beitragssatz von 13,0 Prozent ergeben sich maximal 468,00 Euro im Monat. Dazu kommt eine monatliche Zusatzbelastung durch die 0,9-Prozent-Regelung für die Versicherten in Höhe von 32,40 Euro.
  • Pflegeversicherung: 61,20 Euro statt 60,56 Euro im Monat plus gegebenenfalls 9,00 Euro statt 8,91 Euro für gesetzlich Krankenversicherte ohne Kinder.

Familienangehörige von gesetzlich Krankenversicherten bleiben bis zu eigenen Einkünften von 355 Euro (bisher: 350 Euro) im Monat kostenfrei mitversichert; für geringfügig Beschäftigte gilt hier eine Grenze von 400 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Alters- sowie Erwerbsminderungsrentner steigt an sich auf 355 Euro pro Monat. Jedoch ist im Gespräch, auch diesen Grenzwert auf 400 Euro monatlich anzuheben, um diesen Personenkreis nicht – wie bisher vielfach geschehen – unbeabsichtigt mit Rentenkürzungen belegen zu müssen, weil bei ihnen durch einen "400-Euro-Job" ja nur maximal 350 Euro verdient werden durften..

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