BMG: Privatversicherte nicht bevorzugt

Berlin (ks). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Behauptung zurückgewiesen, privat Krankenversicherte würden bei der Organspende gegenüber gesetzlich Versicherten bevorzugt. BMG-Sprecher Klaus Vater betonte am 10. Oktober, dass das Transplantationsgesetz eindeutige Vorgaben für eine transparente Organverteilung durch die unabhängige Vermittlungsstelle Eurotransplant treffe. Dort werde ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten entschieden, wer ein Organ erhält.

Ministerium weist Kritik am Modus zur Verteilung von Organspenden zurück

Der SPD-Gesundheitspolitiker und Arzt Wolfgang Wodarg hatte vergangene Woche die Diskussion ins Rollen gebracht: Unter Berufung auf Zahlen des BMG für das Jahr 2005 erklärte er, dass PKV-Versicherte, die lediglich 10 Prozent der Bevölkerung ausmachten, über 20 Prozent der Herzen und Lungen und 16 Prozent der Nieren transplantiert bekommen hätten. Wodarg warf dem deutschen Organspendewesen Intransparenz vor. Die zuständigen Kontrollinstanzen seien zudem "nicht unabhängig genug, um eine gerechte Organallokation sicherzustellen".

Vater erklärte, es sei "nicht besonders verantwortungsbewusst, die Transplantation von Organen als eine Art Geschäft zulasten der gesetzlich Krankenversicherten darzustellen". Die lebensrettende Funktion der Organübertragung könne so in Verruf gebracht werden. Vater betonte, dass eine Verteilung der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Spenderorgane nach nichtmedizinischen Kriterien – etwa nach Einkommen oder Versichertenstatus – rechtlich ausgeschlossen sei. Die von Wodarg genannten Zahlen bezögen sich auf Transplantationen, die sowohl aufgrund von Lebendspenden als auch postmortalen Spenden durchgeführt wurden. Die Lebendspende einer Niere oder eines Leberlappens unterliege aber nicht der Vermittlung von Eurotransplant. Zudem handele es sich bei den Zahlen für das Jahr 2005 um einen kurzen, nicht repräsentativen Zeitraum.

Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation und der PKV-Verband wiesen die Vorwürfe unter Hinweis auf die klaren bestehenden Regeln zurück. .

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