Bayer im Visier des Kartellamts

BERLIN (ks). Das Bundeskartellamt hat am 11. Oktober zwei Standorte der Bayer Vital GmbH in Leverkusen und Köln durchsucht. Grund für die Durchsuchung sei der Verdacht, dass Bayer Vital in wettbewerbswidriger Weise Einfluss auf die Wiederverkaufspreise seiner Produkte in Apotheken genommen habe, hieß es seitens der Behörde. Vorausgegangen war ein Bericht des Magazins "Stern" über verbotene Preisabsprachen mit Apotheken. Bayer weist diese Vorwürfe jedoch zurück und zeigt sich gegenüber dem Kartellamt kooperativ.

Verdacht auf unzulässige Preisabsprachen mit Apothekern

Apotheker kennen die üblichen Rabattkonditionen für OTC-Präparate von Bayer: Viele von ihnen haben mit dem Unternehmen für dessen direkt und über den Großhandel gelieferten Produkte so genannte Zielvereinbarungen abgeschlossen. Während Mengenrabatte oder Rabatte für die Erreichung bestimmter Umsatzziele kartellrechtsneutral sind, stoßen andere Methoden bei den Wettbewerbshütern auf Skepsis: Es bestehe der Verdacht, so das Kartellamt, dass Bayer auch einen zusätzlichen Rabatt von bis zu 3 Prozent für den Fall gewährt haben soll, dass sich die Apotheken im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer halten und von hohen und dauerhaften Preissenkungen für die betroffenen Bayer-Produkte absehen. Eine solche Einflussnahme auf den Verkaufspreis des Händlers – hier: der Apotheke – durch den Hersteller ist nach nationalem und europäischem Wettbewerbsrecht verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Der "Stern" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, Bayer habe auf 11.000 Apotheken mit der Gewährung von "Sonderrabatten" Druck ausgeübt, um die Preise für seine rezeptfreien Arzneimittel – unter anderem von Aspirin – möglichst hoch zu halten. Das Blatt bezieht sich dabei auf interne Dokumente.

Zitiert wird eine E-Mail eines Bayer-Managers vom 30. Dezember 2006 an etwa 70 Apotheken-Außendienstmitarbeiter: "Als nicht verantwortbar betrachten wir Preisaktionen mit Dauerniedrigpreisen oder mit Zeiträumen, die vier Wochen überschreiten". "Nur unter Einhaltung dieser Spielregeln" könne den Apothekern der besondere Rabatt gewährt werden. Laut "Stern" sollte den Apothekenkunden bei den kurzen Rabattaktionen höchstens 20 Prozent Preisnachlass eingeräumt werden.

Bayer: Es gibt keine Preisabsprachen

Bayer bestreitet die Existenz dieser E-Mail nicht – allerdings sei sie nur unvollständig zitiert, da in ihr auch betont werde, dass der Apotheker über den Preis entscheidet. Gegenüber der AZ erklärte Bayer-Sprecher Hartmut Alsfasser, dass man angesichts des laufenden Ermittlungsverfahrens zu diesem keine inhaltlichen Angaben mehr machen könne. "Aber es bleibt dabei: Preisabsprachen mit den Apotheken gibt es nicht".

Es gebe lediglich unverbindliche Preisempfehlungen, heißt es bei Bayer, damit halte man sich im Rahmen des rechtlich Erlaubten. Alsfasser betonte erneut die Kooperationsbereitschaft des Konzerns: Gleich nachdem die Vorwürfe des "Stern" am 10. Oktober bekannt wurden, war Bayer selbst an das Kartellamt herangetreten, um seine Hilfe zur Aufklärung anzubieten. Bei den Durchsuchungen am folgenden Tag seien alle relevanten Dokumente freiwillig herausgegeben worden..

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