Arzneiausgaben: Aus für Bonus-Malus

BERLIN (ks). Ärzte und Krankenkassen haben sich vergangene Woche auf Rahmenvorgaben für die Entwicklung der Arzneimittelausgaben im Jahre 2008 verständigt. Danach soll die mit dem Arznei-Spargesetz AVWG eingeführte und von den Ärzten ungeliebte Bonus-Malus-Regelung entbehrlich werden. Stattdessen sollen Wirtschaftlichkeitsreserven dadurch erschlossen werden, dass für zwölf verordnungsstarke Anwendungsgebiete Verordnungsquoten für kostengünstige Leitsubstanzen festgelegt werden.

KBV und GKV-Verbände treffen Rahmenvereinbarung für 2008

Die Rahmenvorgaben haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die GKV-Spitzenverbände auf Bundesebene ausgehandelt. Auf ihrer Grundlage sollen nun auf Landesebene Vereinbarungen zur Arzneimittelversorgung getroffen werden. Seitens der Kassen hieß es, Ziel sei nach wie vor, Ärzte zu bewegen, innerhalb einer Wirkstoffgruppe auf gut wirksame und verträgliche Leitsubstanzen umzustellen, für die preiswerte Generika verfügbar sind. Statt auf die Bonus-Malus-Regelung setzt man aber wieder auf Wirtschaftlichkeitsziele. Die Vertragspartner seien sich einig gewesen, dass es bei der Bonus-Malus-Regelung im Zusammenspiel mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zu "nicht erwünschten überlagernden Effekten" gekommen sei. So habe die neue Vorrangstellung von Rabattarzneimitteln, Zuzahlungsfreistellungen sowie abgesenkte Festbeträge die Angebots- und Preisstruktur insbesondere im generikafähigen Markt nachhaltig verändert. Gerade die Rabattverträge ließen es nicht mehr zu, die – sich hauptsächlich auf generische Substanzen beziehende – Durchschnittskosten-Regelung umzusetzen.

Denn rabattierte Medikamente sind gesetzlich aus dieser Regelung herauszunehmen – und mittlerweile bestehen für nahezu alle generischen Substanzen Rabattverträge. Zudem erklärten die Spitzenverbände, dass Preissenkungen zwar Geld sparten, aber keine Strukturprobleme lösten oder Verordnungsverhalten änderten. So könnten bei Ärzten schon allein dadurch Bonus-Ansprüche entstehen, dass Festbeträge gesenkt und Zuzahlungsbefreiungen eingeführt werden. Einig wurden sich KBV und Kassen auch darüber, dass die Arzneimittelausgaben 2008 um 4,1 Prozent steigen dürfen.

KBV sympathisiert mit Zielpreisvereinbarungen

KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller sagte, er sei "im Großen und Ganzen mit dem Vereinbarten zufrieden". Allerdings sei zu wünschen, dass die Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung bei den nachfolgenden regionalen Verhandlungen angemessen einberechnet wird. Ansonsten ist Müller zuversichtlich, dass die Rahmenvorgaben eine innovative ambulante Arzneimittelversorgung stärken werden.

Er begrüßte, dass die Verantwortung für die Arzneimittelausgaben auf mehreren Schultern ruhe. Auch wenn sich die Ärzte ihrer Verantwortung bewusst seien: Krankenkassen, Arzneimittelhersteller, Apotheker und Patienten könnten die Höhe der Ausgaben ebenfalls beeinflussen. Müller gab zu erkennen, dass er auch regionale Zielpreisvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apothekern für einen gangbaren Weg hält. Die Indikationsstellung und Wirkstoffauswahl müsse aber auf jeden Fall Aufgabe der Ärzte bleiben. .

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