Neue Änderungsanträge der Fraktionen

Berlin (ks). Die von den Regierungsfraktionen in den Gesundheitsausschuss eingeb rachten Änderungsanträge zur Gesundheitsreform mehren sich. Auch im Pharmabereich ist weiterhin Bewegung.

Unter anderem will die Koalition im Gesetzentwurf klarstellen, dass es für "nachweislich kosteneffektive Arzneimittel" keine Kosten-Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und keinen Erstattungshöchstbetrag geben soll. Das Gleiche soll für solche Arzneien gelten, zu denen es "keine zweckmäßige therapeutische Alternative" gibt (z. B. orphan drugs). Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßte die jüngsten Änderungsanträge, da sie den Herstellern mehr Rechtssicherheit böten.

Noch offen ist hingegen, wie sich die Fraktionen die Neufassung des § 129 SGB V vorstellen. Hier sollte ursprünglich geregelt werden, dass Apotheken teilweise auf Zuzahlungen verzichten können..

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