BAH steht zum Apothekensystem

BERLIN (ks). Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) bekennt sich ausdrücklich zum bestehenden Distributions- und Abgabesystem von Arzneimitteln über die Apotheke. Der Verbandsvorsitzende Hans-Georg Hoffmann betonte anlässlich der BAH-Jahresversammlung am 19. September in Berlin, dass die Zukunft der Apotheke für die OTC-Hersteller "ein ganz wichtiger Punkt" sei.

BAH-Jahrestagung: Apotheker und OTC-Hersteller betonen ihre Gemeinsamkeiten

Hoffmann verwies darauf, dass das System gut funktioniere – und das auf einem hohen Fachkunde- und Sicherheitsniveau mit einer zügigen Lieferung von Arzneimitteln Tag und Nacht. Insbesondere in der Selbstmedikation spiele die Apotheke eine wichtige Rolle – und an der Apothekenpflicht rezeptfreier Arzneimittel will der Verband keinesfalls rütteln. Im Zusammenschluss mit allen "Selbstmedikations-Stakeholdern", inklusive des Gesundheitsministeriums, müsse man vielmehr die in der Bevölkerung aufgekommenen Zweifel an der Qualität rezeptfreier apothekenpflichtiger Arzneimittel ausräumen, betonte Hoffmann.

Auch angesichts der derzeitigen Diskussionen um das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken will der BAH einen noch engeren Schulterschluss als bisher mit der Apothekerschaft suchen. Hoffmann erklärte, er teile die Überzeugung der ABDA, dass es zurzeit nicht sinnvoll sei, öffentlich Alternativmodelle zur Arzneimittelversorgung anzubieten. Wer dies mache, "spielt nur denjenigen in die Hand, auch denen im politischen Lager, denen die jetzige Struktur ein Dorn im Auge ist". Frühestens nach der anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall der Saarbrücker DocMorris-Apotheke könne man über andere Modelle diskutieren.

ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf betonte auf der BAH-Jahresversammlung seinerseits die Gemeinsamkeiten der OTC-Hersteller und der Apotheker: "Vielfalt und Mittelstand" seien in beiden Branchen der "Garant für Qualität". Er äußerte sich erneut zuversichtlich, dass das Fremdbesitzverbot vor dem EuGH Bestand haben werde. So habe sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum EuGH-Verfahren eindeutig zur bestehenden Rechtslage bekannt. Unterstützung komme auch aus Österreich, so Wolf. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das deutsche Nachbarland eingeleitet, unter anderem wegen des dort ebenfalls geltenden Fremd- und Mehrbesitzverbotes. Nicht zuletzt stehe die Opposition – mit Ausnahme der Grünen – hinter dem bestehenden Apothekensystem, betonte Wolf. Er kritisierte zudem die nordrhein-westfälische Zusammenarbeit des dm-Drogeriemarktes mit der Europa-Apotheek Venlo. Mit ihrem Vorgehen hebelten die Kooperationspartner die Apothekenbetriebsordnung aus, die für beide nicht gelte.

Rabattverträge bereiten Sorgen

Gemeinsamkeiten zwischen Apothekern und BAH zeigten sich auch in puncto Rabattverträge. Hoffmann beklagte die "unübersichtliche Fülle von staatlichen, halbstaatlichen und Selbstverwaltungsmaßnahmen" im Arzneimittelmarkt. Die Verträge stellten sich aus Sicht der beteiligten Unternehmen "geradezu als notwendige Flucht aus diesem Wirrwarr" dar. Nüchtern gesehen handle es sich aber um Preisverhandlungen auf niedrigstem Festbetragsniveau, so Hoffmann. Es sei daher nicht überraschend, dass im Bundesgesundheitsministerium über die Ablösung der Festbeträge bzw. Rabattverträge durch offene Preisverhandlungen diskutiert werde. Eine solche Debatte ist für Hoffmann aber nur dann sinnvoll, wenn zugleich andere Regulierungen wegfallen – etwa Aut-idem, Bonus-Malus; und Zwangsabschläge. Wolf beklagte ebenfalls, dass die Rabattverträge in der Praxis nach wie vor Probleme bereiteten. Nötig sei eine größere Transparenz der Vereinbarungen und mehr Flexibilität für Apotheken. Auch aus Wolfs Sicht muss über Alternativen nachgedacht werden – insbesondere über die von der ABDA favorisierten Zielpreisvereinbarungen..

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