Heroinsubstitution

Apotheker lehnen Sonder-vertriebsweg ab

STUTTGART (du/diz). Der Bundesrat entscheidet am 21. September über die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung in den Bundestag. Hintergrund ist, dass in Zukunft schwerstkranke Opiatabhängige in ausgewählten Zentren mit Diamorphin (Heroin) behandelt werden sollen. Dazu muss Diamorphin als Betäubungsmittel (BtM) eingestuft, das BtM-Gesetz und das AMG entsprechend angepasst werden. Von besonderer Brisanz für Apotheken ist, dass es einen Sondervertriebsweg vom Hersteller an die Zentren – und damit an den Apotheken vorbei – für diese Präparate geben soll. Dieser Sondervertriebsweg wird von der ABDA strikt abgelehnt. In einer Stellungnahme weist die Berufsvertretung der Apotheker darauf hin, dass der Vertriebsweg Apotheke ein Höchstmaß an Arzneimittelsicherheit biete..

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