Patientenrechte gesetzlich fixieren

BERLIN (ks). Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der AOK-Bundesverband sind sich einig: Wichtige Patientenrechte sollten künftig in einem Behandlungsvertrag gesetzlich geregelt werden. Angesichts der vom Sachverständigenrat geschätzten Zahl von jährlich bis zu 720.000 Patienten, die allein in Krankenhäusern vermeidbare Schäden erleiden, müsse der Patientenschutz in Deutschland verbessert werden.

Nur die Ärzte wehren sich gegen ein Patientenschutzgesetz

"Mein Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten ihre Rechte in einem Gesetz übersichtlich zusammengefasst ebenso einfach nachlesen können, wie Urlauber dies im Reisevertragsrecht tun können", erklärte die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel anlässlich einer Fachtagung der AOK zum Thema Patientenrechte am 6. September in Berlin. Daher führe sie bereits Gespräche mit den für dieses ressortübergreifende Thema zuständigen Abgeordneten sowie Vertretern von Selbsthilfegruppen, Krankenkassen und Verbraucherschutzorganisationen. Schon bald soll sich nach Kühn-Mengels Vorstellung eine parlamentarische Arbeitsgruppe mit der Materie befassen.

Bei der AOK und beim vzbv hört man solche Worte gerne. "In einem zunehmend wettbewerblich organisierten Gesundheitswesen ist es unverzichtbar, dass Patienten ihre Rechte und Pflichten kennen und gut über Nutzen und Risiken bestimmter Behandlungsverfahren aufgeklärt sind," betonte AOK-Vorstandschef Hans Jürgen Ahrens. Stefan Etgeton, vzbv-Referent für Gesundheit, zeigte sich überzeugt, dass eine klare und transparente Regelung, mit der Unsicherheiten beseitigt und unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können, auch den Ärzten helfen wird. "Die gegenwärtige Intransparenz nützt vor allem den Anwälten", so Etgeton. Er verwies darauf, dass der vzbv bereits im Jahr 2005 einen detaillierten Vorschlag vorgelegt hat, wie die Einbindung eines Behandlungsvertrages in das Bürgerliche Gesetzbuch aussehen könnte.

Beweislast beim Arzt

Vorgesehen sind hierin mehr Transparenz über die Rechte und Pflichten im Behandlungsverhältnis sowie Verbesserungen der Rechtsposition von Verbrauchern bei der Schadensregulierung. So soll nach Ansicht der Verbraucherschützer bei einem gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler der Arzt nachweisen, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden geführt hat. Bisher obliegt in vielen Fällen die Beweislast dem geschädigten Patienten.

Auch der Medizinrechtler Roland Uphoff unterstützt die Forderung nach einer Umkehrung der Beweislast: Für Patienten sei es eine "hohe Hürde, einen Behandlungsfehler zu beweisen und nachzuweisen, dass der eingetretene Gesundheitsschaden durch genau diesen Fehler verursacht wird".

Ärzte gegen neues Gesetz

Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht für ein Patientenrechtsgesetz hingegen keine Notwendigkeit: "Patientenrechte müssen nicht neu erfunden werden, sie müssen aber Tag für Tag gegen Wettbewerbswahn und staatliche Gängelung verteidigt werden", sagte BÄK-Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery. Zwar gehe an einem Ausbau der Patientenbeteiligung kein Weg vorbei. Ein sozialrechtlich akzentuiertes Gesetz zum Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt würde aber "entweder der Legitimation oder der Verschleierung von Rationierung" dienen. Die Patientenrechte im Verhältnis zum Arzt seien durch die ärztliche Berufsordnung und die Rechtsprechung in Deutschland eindeutig definiert, so Montgomery..

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