Sommerzeit ist Einbruchszeit

(awd/az). Im Sommer haben Einbrüche Hochkonjunktur. Leere Häuser und Wohnungen der im Urlaub weilenden Bürger sind dann das Ziel von Dieben. Damit den erholsamen Wochen dennoch nichts im Wege steht, helfen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und eine Hausratversicherung. Diese Police sichert Einrichtung und Gegenstände gegen Schäden ab aufgrund der Hauptrisiken Einbruch, Feuer, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasser nach einem Rohrbruch. Darüber hinaus besteht die Option, sich auch gegen weitere Elementargefahren wie zum Beispiel Überschwemmungen zu versichern.
Hausratversicherung schützt vor finanziellen Folgen

"Der Verlust persönlicher Gegenstände ist zwar nicht zu ersetzen, aber zumindest sind Versicherte vor den finanziellen Folgen geschützt und müssen den entstandenen Schaden nicht selbst begleichen. Gerade bei elektronischen Geräten können hohe Kosten entstehen, die dann dank der Hausratversicherung den eigenen Geldbeutel nicht belasten", so ein Versicherungsexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD).

Bei der Berechnung von Hausratpolicen kommt es auf den geschätzten Neuwert des gesamten Hausrats beziehungsweise auf die Wohnungsgröße als Grundlage für die Versicherungssumme an. Pro Quadratmeter rechnen Anbieter zwischen 600 und 700 Euro. Mit der pauschalen Quadratmeter-Formel sind Versicherte in der Regel gut geschützt. Doch wer einfach möbliert ist, zahlt eventuell zu viel Prämie. Hier empfiehlt es sich, den kompletten Hausrat aufzulisten und dessen Neuwert zu ermitteln. Nur so kann der Versicherte die für ihn passende Versicherungssumme ermitteln. Wer dagegen in seinen Wohnräumen so hochwertig eingerichtet ist, dass der Wert über der errechneten Quadratmeter-Formel liegt, sollte ebenfalls den korrekten Wert ermitteln, um eine Unterdeckung im Schadenfall zu vermeiden.

Für Wertsachen gelten bestimmte Entschädigungsgrenzen. Schmuck, Teppiche und wertvolle Gemälde entschädigen Versicherer höchstens mit 20 Prozent der Versicherungssumme. Diese Entschädigungsgrenze kann jedoch gegen einen Zuschlag erhöht werden. Beim Diebstahl von Sparbüchern, Wertpapieren oder Urkunden liegt ein Ersatz je nach Versicherungspolice maximal bei 2500 Euro. Entwenden Einbrecher Bargeld, beläuft sich die Erstattung auf bis zu 1000 Euro. Ausnahme: Das Geld lagerte im heimischen Tresor.

Aber nicht nur Größe und Qualität des Hausrats allein beeinflussen die Versicherungsprämie. Auch Region und Lage wirken sich auf Versicherungstarife aus. Je höher die Kriminalitätsrate am Wohnort, desto teurer die Beiträge. Versicherer haben das gesamte Bundesgebiet je nach Risiko in unterschiedliche Tarifzonen eingeteilt. Jede Zone hat ihren eigenen Beitrag – abhängig davon, wie hoch dort das Einbruchrisiko ist. Daher zahlen Versicherte in ländlichen Gegenden, wo es deutlich weniger Einbruchsdelikte gibt, einen geringeren Beitrag als Versicherte mit einem Wohnsitz in einer Großstadt mit hoher Kriminalitätsrate. Jeder Anbieter legt die Anzahl von Tarifzonen und deren Grenzverlauf selbst fest.

Schutz der kompletten Wohnfläche

Sämtliche in einer Police angegebenen Räume inklusive Einrichtung finden im Schadenfall Berücksichtigung. Ebenso auf dem Grundstück befindliche Nebenräume wie etwa Garagen. Ausgeschlossen sind Treppen, Balkone und Terrassen. Keller- und Bodenräume gehören dagegen zur Wohnung, vorausgesetzt der Versicherungsnehmer und seine Familienmitglieder nutzen sie alleine.

Hausratversicherungen haften aber nicht nur für Schäden in den eigenen Wohnräumen, sondern schützen sogar am Ferienort Hab und Gut. Hotelzimmer oder Ferienwohnung gelten als Erweiterung der eigenen vier Wände. "Allerdings ersetzen Versicherer lediglich Schäden aufgrund eines gewaltsamen Einbruchs oder Raubs. Gegenstände im Auto, Wohnmobil oder Boot sind generell nicht versichert. Darüber hinaus gilt eine prozentuale Entschädigungsgrenze", so der AWD-Versicherungsexperte.

Versicherte müssen sich an wichtige Regeln halten, um im Schadenfall auch eine Erstattung zu erhalten. Bekannt ist, dass Fenster nicht gekippt sein dürfen, wenn die Wohnung verlassen wird. Weniger bekannt ist: Wer seine Wohnungstür lediglich einmal abschließt, obwohl es zweimal möglich ist, kann bereits ein Haftungsproblem bekommen. Wird das Wohngebäude zum Beispiel renoviert und deshalb eingerüstet, ist eine Meldung an das Versicherungsunternehmen nötig, da das Einbruchrisiko steigt..

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