G-BA: Früherkennungs-Beratung wird Pflicht

(ks). Die Teilnahme an den von der GKV angebotenen Früherkennungsuntersuchungen bleibt freiwillig. GKV-Versicherte sollen sich stattdessen einmalig von einem Arzt über Vor- und Nachteile der Untersuchung beraten lassen, wenn sie das entsprechende Alter erreicht haben, entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Juli.

Wurde die Beratung durchgeführt, fallen die Versicherten – soweit sie zu Chronikern werden – unter die auf ein Prozent reduzierte Zuzahlungsgrenze. Die Regelung gilt zunächst nur für Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Aus Sicht des G-BA-Vorsitzenden Rainer Hess habe man "einen gangbaren Weg gefunden, diesem gesetzlichen Auftrag verantwortungsvoll und angemessen nachzukommen"..

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