DAV: Antibiotika aus Rabattverträgen ausschließen

BERLIN (ks). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat zum halbjährigen Bestehen der AOK-Rabattverträge gefordert, dass sich die Verträge zwischen Kassen und Pharmaherstellern in Zukunft stärker an den Bedürfnissen der Patienten orientieren müssen. "Die rechtzeitige Information aller Beteiligten und die volle Lieferfähigkeit der Hersteller sind absolut notwendig", betonte der DAV-Vorsitzende Hermann S. Keller am 18. Juli in Berlin.

AOK weist Vorschlag zurück

Vor allem bei Antibiotika, die einen besonders schnellen Einsatz erfordern, seien Lieferengpässe problematisch, so Keller. Da es durch Rabattverträge immer wieder zu Lieferschwierigkeiten komme, gehe für die Therapie häufig wertvolle Zeit verloren. "Wir fordern deshalb die Krankenkassen auf, Antibiotika aus Rabattverträgen auszuschließen", erklärte der DAV-Vorsitzende. Aus Sicht des baden-württembergischen AOK-Vize Christopher Hermann hat diese Forderung allerdings "keine Logik". Auch vor den Rabattverträgen sei es keine Seltenheit gewesen, dass die Apotheken die verordneten Antibiotika für ihre Kunden erst bestellen mussten. Der aktuelle Rabattvertrag der AOK umfasst die Antibiotika Cefaclor, Cefuroxim axetil, Ciprofloxacin und Clarithromycin..

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.