Hessen: Arzneilieferungsvertrag läuft zum Jahresende aus

OFFENBACH (hav/az). Die AOK Hessen, der BKK Landesverband Hessen, die IKK Baden-Württemberg und Hessen, die LKK Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland und die Krankenkasse für den Gartenbau haben den mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV) bestehenden Arzneilieferungsvertrag zum 31. Dezember 2007 gekündigt. Dies teilte der HAV vergangene Woche mit. Bis Ablauf des Vertrages gilt für beide Vertragspartner weiterhin eine Friedenspflicht.
Hilfsmittelteil soll gesondert geregelt werden

Die Kassenverbände begründeten die Kündigung laut HAV damit, dass eine Abkoppelung des Hilfsmittelteils erfolgen soll. Somit müssen die Vertragspartner in den nächsten Monaten Verhandlungen über einen neuen Arzneilieferungsvertrag und Hilfsmittellieferungsvertrag führen. Dabei werde man auch die gesetzlichen Änderungen berücksichtigen, die sich durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ergeben haben. Auf Grund von erheblichen Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis hatte der HAV die entsprechende Anlage des Arzneilieferungsvertrages überarbeitet und angepasst. Aus Sicht der Kassenverbände handelte es sich jedoch nicht nur um eine Anpassung, sondern vielmehr um Erweiterungen, die nicht akzeptiert werden könnten. Betroffen hiervon ist etwa die Abgabe von lymphatischen Kompressionsstrümpfen. Bis zur Klärung des Sachverhalts bittet der HAV daher um Einholung entsprechender Genehmigungen. .

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