Bundestag beschließt schärfere Strafen für Doping-Sünder

BERLIN (ks). Der Deutsche Bundestag hat am 5. Juli mit den Stimmen der Regierungskoalition den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einen neuen Hinweis in Arzneimittel-Packungsbeilagen vor. Hier muss künftig vor möglichen Auswirkungen der Verwendung des Arzneimittels im Sport gewarnt werden.

Neue Pflichtangaben für Beipackzettel

Eine Ausnahme für die neue Pflichtangabe besteht lediglich im Hinblick auf Arzneien, die nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik hergestellt worden sind. Darüber hinaus droht das neue Gesetz bei banden- und gewerbsmäßigem Dopinghandel künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren an. Auch wer besonders gefährliche Dopingmittel besitzt, muss mit Strafe rechnen, wenn die Menge offenkundig über den Eigenbedarf hinausgeht. Angesichts des internationalen Dopinghandels werden die Ermittlungsbefugnisse bei der Strafverfolgung auf das Bundeskriminalamt übertragen.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es nun noch dem Bundesrat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Dies wird voraussichtlich im September geschehen. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht..

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