Für umstrittene Therapie darf nicht geworben werden

(bü). Wirbt ein Heilpraktiker in Zeitungsanzeigen für eine Therapie (hier eine auf Magnetfeldern basierende Kernspin-Resonanz-Therapie, die heilend auf geschädigte Knorpelzellen einwirken soll), deren Wirksamkeit wissenschaftlich umstritten ist, so muss er seine Werbung einstellen oder aber zumindest auf diesen Umstand aufmerksam machen.

(Oberlandesgericht Köln, 6 U 138/05)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.