Verschreibungspflichtiges ohne Rezept im Internet

SAARBRÜCKEN (ak/az). 84% der insgesamt 187 Internetapotheken, die auf den US-amerikanischen Markt abzielen, bieten verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx) an, ohne je eine ärztliche Verordnung hierfür erhalten zu haben. Dies geht aus einer Untersuchung der Columbia Universität in New York hervor. Nach Ansicht von Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, belegt diese Studie, welche Gefahren vom Internethandel mit Rx-Arzneimitteln ausgehen.

US-Versandhandel: Große Mehrheit versendet unkontrolliert

Nach einer im Monat Mai 2007 veröffentlichten Studie des nationalen Zentrums für Sucht und Wirkstoffmissbrauch der Columbia Universität in New York bieten derzeit rund 84% der insgesamt 187 Internetapotheken (Werbeseiten mit Weiterleitung zur tatsächlichen Verkaufsseite nicht eingeschlossen), die auf den US-amerikanischen Markt abzielen, verschreibungspflichtige Arzneimittel an. Dabei halten sie nicht die gesetzliche Vorschrift ein, solche Arzneimittel nur nach Vorlage eines geschriebenen Rezeptes abzugeben oder nach der Übermittlung eines ungeschriebenen, also mündlich erteilten Rezeptes durch einen verordnenden Arzt.

Von diesen 157 Seiten (= 84%), die de facto keine Verschreibung bei dem Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel voraussetzen, geben etwa 33% (52 Anbieter) explizit an, dass die Vorlage eines Rezeptes nicht nötig sei; bei weiteren rund 53% (83 Anbietern) ließ sich das nötige Rezept durch eine "Online-Beratung" des Patienten substituieren und ca. 14% (22 Anbieter) erwähnten eine Verschreibung gar nicht.

Während bei ca. 26% der Anbieter (48 Internethändler) nicht geklärt werden konnte, von wo aus diese Arzneimittel an Patienten versandt werden, lag der Firmensitz bei weiteren rund 26% der 187 Anbieter (48 Internethändler) in den USA, bei ca. 48% der Internethändler (91 Anbieter) außerhalb der USA.

"Die Studie zeigt auf", so Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, "welche Gefahren vom Internethandel, insbesondere mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ausgehen können. Arzneimittel sind keine Konsumgüter im herkömmlichen Sinne, sondern Waren besonderer Art, die bei Falschanwendung fatale Folgen für den Einzelnen haben können." Nach Ansicht von Saar begünstigt der seitens der saarländischen Landesregierung geförderte Internethandel mit Arzneimitteln den Missbrauch insbesondere von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln..

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.