Ab Juli muss die PKV jeden aufnehmen

(bü). Was in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits seit April 2007 gilt, hält ab Juli 2007 auch bei den privaten Konkurrenten Einzug: Alle Anbieter sind verpflichtet, ehemalige Versicherte, die zwischenzeitlich nirgends mehr Unterschlupf gefunden haben, wieder aufzunehmen.
Niemand darf abgewiesen werden – Keine Frage nach Vorerkrankungen

Diese Pflicht bezieht sich allerdings nicht auf die Normaltarife, sondern auf den "vorübergehenden Standardtarif". Der Monatsbeitrag dafür darf nicht höher sein als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen (2007: rund 500 Euro) und sieht einen "abgespeckten" Leistungsumfang vor, der weitgehend demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die tatsächliche Beitragshöhe richtet sich nach dem Einzelfall, wobei es unter anderem auf das Alter ankommt. Entsprechendes ist für den "beihilfekonformen" Standardtarif für Beamte vorgesehen.

In den Standardtarif aufgenommen werden können ab Juli 2007 Personen, die weder

  • gesetzlich krankenversichert noch verpflichtet sind, einer gesetzlichen Krankenkasse anzugehören,
  • über eine private Krankheitskostenvollversicherung verfügen,
  • Anspruch auf staatliche Heilfürsorge oder
  • ausschließlich auf Beihilfe gegen ihren Dienstherrn oder
  • Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben,
  • Sozialhilfe beziehen.

Risikozuschläge werden für die bisher unversicherten Personen nicht erhoben. Kann ein Versicherter den Beitrag nicht selbst aufbringen, dann halbiert sich die Prämie. Falls auch das nicht ausreicht, den Versicherungsschutz zu finanzieren, dann springen das Sozialamt oder (für Bezieher von Arbeitslosengeld II) die Arbeitsagenturen mit Zuschüssen ein.

Hauptsächlich wird es dabei um Frauen und Männer gehen, die früher privat krankenversichert waren, aber – etwa wegen ausbleibender Beitragszahlungen – ausgeschlossen wurden. Auch Selbstständige, die nie einer gesetzlichen Krankenkasse angehört haben, vom Status her aber der "PKV" angehören könnten, sind beitrittsberechtigt.

Der Standardtarif wird von allen privaten Krankenversicherungsunternehmen in Deutschland angeboten. Vorerkrankungen haben keinen Einfluss auf das Recht zum Beitritt sowie die Beitragshöhe. Für die ab 1. Juli 2007 neu Berechtigten steht jedes Unternehmen offen – unabhängig davon, ob man ihm früher schon angehört hatte. Dieses Recht gilt bis Dezember 2008. Ab 2009 werden diese Versicherten in den vergleichbaren "Basistarif" überführt. Von da an sind alle bisher zum Beitritt berechtigten Frauen und Männer verpflichtet, sich einer privaten Krankenversicherung anzuschließen.

In den Standardtarif ihres Unternehmens konnten bisher schon (und auch zukünftig) weitere Personenkreise wechseln, die "normal" versichert sind. Das gilt unter anderem für

  • mindestens 65-Jährige, die seit zehn oder mehr Jahren "voll" privat krankenversichert sind,
  • mindestens 55-Jährige, deren jährliches Einkommen 42.750 Euro nicht erreicht und die schon zehn Jahre "voll" versichert sind,
  • Beamte und ihre Familienangehörigen (ab "65" beziehungsweise ab "55") – bezogen auf einen "Beihilfe-Standardtarif",
  • Frauen und Männer unter 55 Jahren, die bereits eine gesetzliche Rente oder eine Beamtenpension beziehen, wenigstens zehn Jahre "voll" versichert waren und über ein Einkommen von weniger als 42.750 Euro jährlich verfügen. .

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