Zuzahlungsgutscheine auch von der Barmer

BAD LAER/WUPPERTAL (tmb). Versandapotheken und Zuzahlungserlass werden üblicherweise mit kleinen Krankenkassen in Verbindung gebracht, die ihre Versicherten mit "Billig"-Argumenten ködern. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass sogar die Barmer Ersatzkasse einerseits im Hausapothekenmodell intensiv mit den niedergelassenen Apotheken zusammenarbeitet, andererseits aber auch die Kooperation mit einer Versandapotheke nicht ablehnt.
Sanicare wirbt für Zuzahlungserlass

Zur rechtlichen Zulässigkeit der Zuzahlungsgutscheine von Krankenkassen für die Einlösung bei Versandapotheken gibt es mittlerweile eine vielfältige und teilweise kontroverse Rechtsprechung. Erst kürzlich hatte das Hessische Landessozialgericht der AOK Hessen untersagt, für den Bezug von Arzneimitteln bei Versandapotheken zu werben und den Versicherten dabei Zuzahlungsermäßigungen zu gewähren (siehe Bericht in AZ 22 und DAZ 22, S. 25, Aktenzeichen L 8 KR 199/06 ER). Unabhängig von der juristischen Wertung ist der Zuzahlungsverzicht bei Versandapotheken ökonomisch eine Verzerrung des Wettbewerbs mit den niedergelassenen Apotheken.

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Blick auf die Homepage der Versandapotheke Sanicare in Bad Laer. Dort wird für die Einlösung von Zuzahlungsgutscheinen geworben. Wer nähere Informationen dazu aufruft, wird auf eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 18. September 2006 hingewiesen, in der der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Einlösung solcher Gutscheine abgelehnt worden war (Aktenzeichen 18 O 487/06). In einem der Redaktion bekannt gewordenen, Mitte Mai verschickten Newsletter der Versandapotheke nannte Sanicare über zwanzig Krankenversicherungen, die demnach Zuzahlungsgutscheine ausgeben. Darunter befinden sich Innungskrankenkassen, kleine Betriebskrankenkassen, aber auch die AOK Niedersachsen, die DAK und – ausdrücklich als neu ausgewiesen – die Barmer Ersatzkasse. Dazu gab Sanicare den zusätzlichen Hinweis, dass Barmer-Versicherte, die sich nicht für das Hausapothekenmodell registriert hätten, die Zuzahlungsgutscheine direkt in den Geschäftsstellen der Barmer erhalten würden. Auf der Homepage von Sanicare wird allerdings nicht auf die Barmer hingewiesen, wohl aber auf die AOK Niedersachsen, die DAK und die Hamburg Münchener Krankenkasse.

Doppelstrategie

Im Internetauftritt der Barmer ist kein Hinweis auf solche Gutscheine zu finden, hier wird die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Apotheken im Rahmen des Hausapothekenmodells gepflegt. Die Suche nach dem Begriff "Versandapotheke" auf der Barmer-Homepage ergibt keinen Treffer. Auch auf eine Anfrage bei der Barmer-Hotline zeigten sich die Mitarbeiter über ein solches Gutscheinangebot nicht informiert. In einem der Redaktion bekannt gewordenen Fall gelang es aber einem Barmer-Mitglied durch gezielte Nachfrage, von der zuständigen Barmer-Geschäftsstelle Zuzahlungsgutscheine für Sanicare zugeschickt zu bekommen. Die dafür notwendige Mühe und die Bearbeitungsdauer von einigen Tagen dürfte eher für einen seltenen Vorgang sprechen. Demnach betreibt die Barmer in ihrer Außendarstellung eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Apotheken, setzt diese Position aber gegenüber den eigenen Versicherten, die auf "billig" setzen, nicht konsequent um..

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