Für den Urlaub zusätzlich versichern?

(bü). Wer in Urlaub fährt, der möchte rundum abgesichert sein. Schlimm, wenn die schönsten Wochen des Jahres durch finanzielle Belastung gestört würden. Da wird schnell noch ein Versicherungs-Check gemacht. Doch es gibt Risiken, die besser generell – also nicht nur im Urlaub – abgedeckt sind.
Statt einer Ferienpolice sollten Sie besser den Komplett-Schutz wählen

Auslands-Krankenversicherung:Hier sollte es keine Diskussion geben. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz für etwa einen "Zehner" im Jahr – und empfiehlt sich meist auch für die privat Krankenversicherten (wegen der Schonung ihres "Schadenfreiheitsrabattes" in der Hauptversicherung). Solche Versicherungen finanzieren bei einem Unfall auch den medizinisch notwendigen Rücktransport, für den die gesetzlichen Krankenkassen nicht zuständig sind.

Autoschutzbrief:

Er ist nicht unbedingt erforderlich. Er könnte aber Nerven schonen. Denn es werden nicht nur Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Bergung, Abschleppen, Weiter- und Rückfahrt und Übernachtung übernommen. Im Falle eines Falles gibt es auch Rechtsbeistand oder ein Notfalldarlehen, wenn der Urlauber bestohlen wurde.

Haftpflichtversicherung:

Ersatzansprüche in Millionenhöhe drohen immer dann, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wurde. Und "Gelegenheiten" dazu gibt es nicht nur im Urlaub. Die private Haftpflichtversicherung schützt aber auch in den Ferien – niemand sollte "ohne" sein – ob im oder außerhalb des Urlaubs.

Kurzkasko:

Zwar gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch im europäischen Ausland. Doch lassen sich Haftpflichtansprüche außerhalb Deutschlands oft nur mühsam durchsetzen – wenn überhaupt. Zumal mit geringeren Versicherungssummen gerechnet werden muss als hierzulande. Eine Kasko-Kurzpolice kann solcher Unbill vorbeugen – falls nicht ohnehin eine Vollkaskoversicherung besteht. Sie ersetzt Unfallschäden am eigenen Fahrzeug – egal, wer sie verursacht hat.

Rechtsschutzversicherung:

Wer nicht ohnehin eine Rechtsschutzversicherung hat, der hält sie nicht für wichtig, geht also davon aus, im Streitfall selbst klar zu kommen (beziehungsweise den Rechtsanwalt finanzieren zu können). Das gilt dann aber auch für den Urlaub – es sei denn, wegen der schwierigen Rechtsverfolgung im Ausland würde eine Kurzpolice für sinnvoll gehalten.

Reisegepäckversicherung:

Ob sie wirklich nötig ist, ist Geschmacksache jedes Einzelnen – vor allem wegen der vielen Leistungsausschlüsse.

Reiserücktritts-Versicherung:

Sie ist schon wichtiger – insbesondere wenn Sie eine teure Reise ge-bucht haben und eine Stornierung kurz vor Reisebeginn (etwa wegen einer schweren Krankheit oder wegen eines Sterbefalles in der Familie) teuer zu stehen kommen würde. Diese Versicherung hilft allerdings nicht, wenn während (statt vor) des Urlaubs ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Beendigung der Reise führt. Hierfür würde nur eine gesonderte Reiseabbruchkostenversicherung eintreten.

Unfallversicherung:

Die gesetzliche Unfallversicherung ruht während des Urlaubs. Sie kommt nur für Arbeitsunfälle auf. Eine private Unfallversicherung nur für die Ferien abzuschließen, ist wenig sinnvoll, weil zu teuer und meistens auch nur zu geringen Versicherungssummen zu erhalten. Außerdem: Unfallrisiken beste-hen das ganze Jahr über. Die private Unfallversicherung gehört deshalb bei vielen Bundesbürgern zum "Pflichtpaket" – vor allem in jungen Jahren und speziell dann, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abgeschlossen werden kann, etwa aus gesundheitlichen Gründen..

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