Friedenspflicht gilt für alle Kassen

BERLIN (diz). Um aufgetretene Verwirrungen zu beseitigen, stellt der Deutsche Apothekerverband (DAV) klar, dass die mit den Kassen ausgehandelte "Friedenspflicht" bei der Umsetzung der Rabattverträge bis zum 30. Juni verlängert wurde und für alle Kassen gilt. Apotheken bleiben bis dahin vor Retaxationen geschützt.

Noch kein Sonderkennzeichen

Über die Definition der Sonder-Pharmazentralnummer und die Bedruckungsvorschriften für die Fälle der Nichtverfügbarkeit konnte allerdings noch keine Einigkeit erzielt werden. Die Sonder-Pharmazentralnummer für die Nichtverfügbarkeit soll bis auf Weiteres nicht auf die Verordnungsblätter aufgedruckt oder per Hand aufgetragen werden. Dies gilt auch, so der DAV, wenn die Apothekensoftware, wie es bei manchen Systemen der Fall ist, das vom DAV empfohlene Verfahren bereits unterstützen könnte. .

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