Grünes Licht für Rauchverbot

Berlin (ks). Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat am 24. Mai den Gesetzentwurf zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gebilligt. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Linksfraktion stimmten dem geänderten Entwurf zu. Die abschließende Entscheidung im Bundestag fiel einen Tag später – nach Redaktionsschluss der AZ.

Letzte Änderungen am Gesetz zum Schutz vor Passivrauch

Angesichts der breiten Mehrheit für den Gesetzentwurf im Ausschuss bezweifelte am vergangenen Freitag niemand, dass dieser auch den Bundestag passieren wird. Danach darf ab September nicht mehr in Bundeseinrichtungen geraucht werden. Betroffen sind alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, bundesunmittelbaren Anstalten und Stiftungen sowie öffentliche Verkehrsmittel – inklusive Taxis – und Bahnhöfe. Das Verbot gilt auch für Bundestag, Bundesrat und das Bundespräsidialamt. Es muss auch in Räumen beachtet werden, die nur von einer Person als Arbeits- und Dienstraum genutzt werden. Es können jedoch besonders gekennzeichnete Raucherräume eingerichtet werden, "wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht".

Kurz vor Verabschiedung wurde der Gesetzentwurf zudem in einem weiteren Punkt verschärft: Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit wird nun bereits zum 1. Januar 2009 von 16 auf 18 Jahre angehoben. Ursprünglich war mit Rücksicht auf die notwendige Umstellung der Zigarettenautomaten der 1. Juli 2009 als Termin vorgesehen gewesen. Verstöße gegen das Rauchverbot werden künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeld geahndet. .

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