Kassen müssen Standards einhalten

BERLIN (gv/az). Auf Beschwerde des Deutschen Generikaverbandes hat das Bundesversicherungsamt (BVA) klargestellt, dass Krankenkassen beim Abschluss von Rabattverträgen keineswegs von jeglicher Ausschreibungspflicht befreit sind. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts hätten sie Chancengleichheit zu gewährleisten und das Willkürverbot zu beachten.
Rabattverträge: Bundesversicherungsamt verlangt Stellungnahme

Verwaltungshandeln müsse nachvollziehbar sein, "der Entscheidungsprozess müsse dokumentiert und transparent gemacht werden", so das BVA. Das Amt hat die seiner Aufsicht unterstehenden Kassen zur Stellungnahme aufgefordert und wird die Frage nach Mindeststandards für Ausschreibung und Abschluss von Rabattverträgen auch mit dem Gesundheitsministerium und den Länderaufsichten diskutieren.

In den Eckpunkten zur Gesundheitsreform hatte sich ursprünglich die Formulierung gefunden, dass Kassen nur "für einzelne Präparate und Wirkstoffe", nicht aber für gesamte Sortimente von Pharmaunternehmen ausschreiben dürfen. In den Gesetzesentwürfen war immer noch von "Ausschreibungen" die Rede, doch im GKV-WSG war der Begriff (wahrscheinlich aus Versehen) gelöscht worden. Dadurch sind offenbar Unklarheiten entstanden.

Der Deutsche Generikaverband begrüßte diese erste Klarstellung und erwartet, dass möglichst rasch Mindeststandards festgesetzt und in allen Bundesländern durchgesetzt werden.

Vorschläge hat der Generikaverband beim Bundesgesundheitsministerium und bei den Aufsichtsbehörden vorgelegt, heißt es in einer Presseinformation. Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes stellt folgende Forderungen: "Kein Vertrag ohne Ausschreibung, Ausschreibung und Vergabe nach Wirkstoffen statt über Unternehmensportfolios, Konkretisierung der Ausschreibung durch Mengenvorgabe und Aufteilung von Teilmengen pro Hersteller bzw. regionale Vergabe". Das entspräche der Aufteilung in Sach- und Teillose, wie sie in anderen Bereichen öffentlicher Vergabe längst zwingend vorgesehen und tägliche Praxis sei. Transparenz und Diskriminierungsfreiheit, Versorgungssicherheit und Chancengleichheit ließen sich nur so gewährleisten..

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