ABDA steht zu Rabattverträgen

BERLIN (ks). Die neuen Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern führen derzeit in den Apotheken zu einem erheblichen Mehraufwand – dennoch sieht die ABDA das mit der jüngsten Gesundheitsreform eingeführte Sparinstrument positiv: "Wir begrüßen, dass der Preiswettbewerb um das günstigste Arzneimittel jetzt da stattfindet, wo er hingehört", erklärte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf am 8. Mai in Berlin.
Trotz Anlaufschwierigkeiten in der Praxis: "Im Prinzip der richtige Weg"

Bei dem alljährlich stattfindenden Informationsgespräch der ABDA mit wirtschaftspolitischen Journalisten berichteten Wolf und ABDA-Hauptgeschäftsführer Hans-Jürgen Seitz von den ersten Erfahrungen mit der Gesundheitsreform. Sie begrüßten, dass die Politik mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die heilberufliche Ausrichtung des Apothekers weiter ausgebaut habe. So werde daran festgehalten, dass der Apotheker preisneutral beraten soll. Daher dürfe der Preiswettbewerb im verschreibungspflichtigen Bereich auch nicht auf der Apothekenebene stattfinden, betonte Wolf. Vielmehr sei es der richtige Weg, Krankenkassen und Hersteller Rabatte aushandeln zu lassen. Zugleich machte Wolf deutlich, dass die Rabattverträge die Arbeit in den Apotheken seit dem 1. April stark verändert haben: Die erste Frage an einen Patienten mit einer ärztlichen Verordnung laute nun stets, bei welcher Krankenkasse er versichert ist. Dann beginne die oftmals langwierige Suche nach dem richtigen Präparat. Ist dieses gefunden, folgt die Frage, ob es auch lieferbar ist. Seitz betonte, dass die Apotheker sich als "Gesetzesumsetzungsmanager" sehen. Diesen politisch und gesellschaftlich gewollten Auftrag erfülle die Apotheke jedoch "gerne, gut und preiswert".

Sebastian Schmitz, Geschäftsführer Wirtschafts- und Vertragsrecht der ABDA, gab einen Überblick über das Instrument der Rabattverträge und seine Auswirkungen: Zum Stichtag 1. Mai hatten 193 der 242 gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge mit 41 der rund 60 Generikahersteller abgeschlossen. Die Verträge umfassen jeweils zwischen 300 und 4600 Arzneimittel. Seitens der Hersteller beläuft sich die Spannweite zwischen einem bis zu 2574 Präparaten – je nachdem ob sich der jeweilige Vertrag auf einzelne Wirkstoffe oder das gesamte Sortiment bezieht. Die Umsetzung dieser Verträge liegt nun bei den Apotheken – und dies ist nicht immer leicht. Das Einpflegen mehr als 1,3 Millionen neuer Datensätze in die Apotheken-EDV sei mittlerweile zwar weitgehend abgeschlossen, erklärte Schmitz, dennoch seien die Bedienzeiten am Computer länger geworden. Hinzu komme der erhöhte Informationsbedarf bei den Patienten und die teilweise bestehenden Lieferschwierigkeiten. All dies führe in den Apotheken zu starken Belastungen. Dieser Umsetzungsaufwand wird laut Schmitz auf Dauer bestehen bleiben – in der Anfangsphase sei er jedoch besonders hoch. Vor allem die AOK-Verträge machen den Apotheken zu schaffen. Während die Verträge mit großen Herstellern keine Probleme bereiteten, gebe es bei den kleineren Unternehmen, die mit den AOKen kontrahiert haben, erhebliche Lieferschwierigkeiten, betonte Schmitz. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und der AOK müssen Apotheken, die die Substitutionsverpflichtung nicht erfüllen können, noch bis Ende Mai keine Vertragsmaßnahmen und Retaxationen seitens der Kassen befürchten. Über eine Verlängerung dieser Friedenspflicht wird laut DAV-Vorsitzendem Hermann S. Keller derzeit mit der AOK verhandelt.

Schmitz Fazit zu den Rabattverträgen lautet: Sie sind als Kostendämpfungsinstrument grundsätzlich sinnvoll. Erforderlich sei jedoch, sie gezielt einzusetzen. So dürfe es insbesondere keine Zersplitterung in "Mini-Verträge" geben, die unnötigen Aufwand in den Apotheken verursachen. Vor allem aber müssten die Krankenkassen die Konsequenzen aus den teilweise schlechten Erfahrungen mit den "Rabattverträgen der ersten Generation" ziehen und auf die Lieferfähigkeit ihrer Rabattpartner achten. Schmitz verwies überdies auf die mit dem GKV-WSG ebenfalls geschaffene Möglichkeit, Zielpreisvereinbarungen zu treffen. Diese seien im Vergleich zu Rabattverträgen weitaus flexibler und zudem mit sicheren Einsparungen für die Kassen verbunden. Am 1. Juni soll die erste Zielpreisvereinbarung auf Landesebene in Kraft treten: In Rheinland-Pfalz einigten sich Apothekerverband, Kassenärztliche Vereinigung und Kassen auf Zielpreise für die sechs vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmten Leitsubstanzen..

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