Gesundheitsreform: Auch Rentner können die Kasse wechseln

(bü). Das hat sich längst noch nicht bis in die letzte Wohnung herumgesprochen: Auch pflichtversicherte Rentner haben das Recht, ihre Krankenkasse zu wechseln – und sei es nach mehreren Jahrzehnten zum ersten Mal. Und nach einer Beitragserhöhung haben sie auch ein Sonderkündigungsrecht.
Allerdings droht eine "Falle" durch Verschiebung der Beitragserhöhung

Das läuft allerdings vielfach ins Leere, weil zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Krankenkasse die Beiträge erhöht und dem Tag, zu dem die Erhöhung für Rentner wirksam wird, drei Monate liegen. Und dann ist es mit dem Sonderkündigungsrecht bereits vorbei. Denn die Anhebung des Beitragssatzes für fast 45 Millionen gesetzlich Krankenversicherte zum 1. Januar 2007 eröffnete nur bis zum 28. Februar 2007 das Recht, die Krankenkasse mit zweimonatiger Frist zu ver-lassen. Und das, obwohl die Teuerung für Rentner zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht spürbar war.

  • Das heißt erstens: Für Rentner, die erst zum 1. April 2007 diese Beitragserhöhung zu tragen haben, ist der Termin "28. Februar 2007" also abgelaufen. Allerdings ist damit das generell bestehende Kündigungsrecht für Rentner nicht ausgehebelt.
  • Das heißt zweitens: Wie alle anderen Versicherten der AOK, Be-triebs-, Innungs- und Ersatzkrankenkassen sowie der – neuerdings für alle "geöffneten" – Knappschaft können sich Rentner nach mindestens 18-monatiger Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse jederzeit einer anderen gesetzlichen Versicherung zuwenden.
  • Und das heißt drittens: Erfahrungsgemäß wechseln Rentenbezieher wesentlich seltener ihren Krankenversicherer als andere Versicherte. Deshalb dürfte für Millionen Rentenempfänger unabhängig von Beitragsanhebungen das Recht bestehen, ihrer jetzigen Krankenkasse Lebewohl zu sagen und sich einem billigeren Versicherer zuzuwenden.

Es macht schon einen Unterschied, ob für den Krankenversicherungsschutz eines Rentners pro 1000 Euro Rente 150 oder 120 Euro zu zahlen sind (plus 0,9 Prozent als Versicherten-Zusatzbeitrag). Das summiert sich im Jahr auf 360 Euro. Neben dem Versicherten freut sich sein Rentenversicherungsträger über eine solche Preissenkung; er trägt davon die Hälfte.

Die Leistungen der Kassen sind dagegen weitgehend identisch, so dass es Sinn macht, die Wahl nach der Höhe der Beiträge zu treffen. Allerdings verlangt das oft auch Flexibilität der Versicherten. Denn viele "billige" Krankenkassen haben am Wohnort oder in der näheren Umgebung keine Geschäftsstelle. Mit ihnen wird per Brief, Telefon oder elektronisch korrespondiert. Ausschlaggebend für einen Kassenwechsel könnten auch Zusatzprogramme der Kassen sein, etwa spezielle Angebote für chronisch Kranke.

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur anderen ist ohne große Probleme möglich. So gibt es zum Beispiel keine Gesundheitsprüfungen, und auch nach dem Alter wird nicht gefragt. Eine schriftliche Kündigung (empfehlenswert: per Einschreiben/Rückschein) genügt.

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