Generikahersteller gehen gegen Rabattverträge vor

BERLIN (ks). Der Deutsche Generikaverband sieht in den jüngsten Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern einen Verstoß gegen das europäische Vergaberecht. Daher hat der Verband, der kleinere und mittelgroße Generikahersteller vertritt, bei der Europäischen Kommission sowie beim Bundesversicherungsamt (BVA) Beschwerde gegen die Ausschreibungen eingelegt.
Deutscher Generikaverband erhebt Beschwerde bei der Europäischen Kommission

"Transparenz und Chancengleichheit sind für den Erfolg von Rabattverträgen entscheidende Voraussetzungen, in der Praxis erlebt man nun unmittelbar nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform aber das genaue Gegenteil", monierte Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Generikaverbandes, am 11. April in Berlin.

Er kritisiert, dass etwa der VdAK seine Preisgrenzen teilweise unter den Einstandskosten der Hersteller angesetzt habe. Die TK wiederum habe willkürliche Kriterien für die Auswahl ihrer Vertragspartner in die Ausschreibung eingeführt. Der Barmer Ersatzkasse wirft Buchberger vor, ganz ohne jede Ausschreibung Verträge mit zwei Generikaherstellern abgeschlossen zu haben, die gemeinsam bereits einen deutschen Generikamarktanteil von etwa 40 Prozent haben. Die Ausschreibung der AOKen habe sogar das Kartellamt als wettbewerbswidrig eingestuft – allerdings ist das Wettbewerbsrecht auf gesetzliche Krankenkassen nicht anwendbar. "Diese Praktiken bedrohen nicht nur die wirtschaftliche Existenz insbesondere der kleineren und mittelgroßen Generikahersteller, sondern verstoßen unserer Auffassung nach auch in eklatanter Weise gegen europäisches Vergaberecht bei öffentlichen Ausschreibungen", sagte Buchberger.

Kein grundsätzliches "Nein" zu Rabatten

Daher hat der Verband Beschwerde bei der Europäischen Kommission sowie dem BVA als Aufsichtsbehörde der Kassen erhoben. Buchberger räumte ein, dass Rabattverträge einen wichtigen Beitrag für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung leisten können – aber nur, wenn auch die Regeln des Wettbewerbs eingehalten werden..

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