Nichtraucherschutz wird umgesetzt

(ral). Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben am 27. März Regelungen zum Nichtraucherschutz auf den Weg gebracht. Das bayerische Kabinett hat am 23. März als erstes Bundesland einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt.

In Baden-Württemberg soll Rauchen künftig nur noch in Gastronomiebetrieben mit einem zweiten, vollständig abgetrennten Raum möglich sein. In öffentlichen Gebäuden soll das Rauchen grundsätzlich verboten werden. Die Vorlage soll im August dieses Jahres in Kraft treten.

Niedersachsen will in Gaststätten, die keinen separaten Raum einrichten können, die Entscheidung über ein Rauchverbot den Wirten überlassen. Raucherlokale sollen sich künftig mit einem außen angebrachten "R" ausweisen. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten und sieht darüber hinaus ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Diskotheken vor.

In Thüringen soll das Rauchen in der Gastronomie nur noch in getrennten Raucherzimmern erlaubt sein, in denen es zudem nur Selbstbedienung geben soll. Für Verstöße wird ein Bußgeldkatalog erstellt. Festzelte, Biergärten und Terrassen blieben von der Regelung vorerst ausgenommen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht und im Herbst verabschiedet werden.

Schleswig-Holstein sieht ein Rauchverbot in Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden, Krankenhäusern, Heimen, Kindertagesstätten, Schulen, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Diskotheken und Gaststätten vor. In getrennten Nebenräumen soll geraucht werden dürfen, wobei diese "Nebenraum-Regelung" nicht für Schulen und Kindergärten sowie in der Kindertagespflege gilt. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. .

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